Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

1. Grundsätzliche Anmerkung

 

1.1

Der Oberbürgermeister wurde mit dem Beschluss zur Drucksache 07/SVV/0699 vom 10.10.2007 beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung (SVV) jährlich über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen ab einer Wertgrenze ab 5.000 Euro zu unter­richten.

 

Mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 19/SVV/0481 wurde die SVV über die Verzögerungen in der Berichterstattung und die Gründe der Verzögerung informiert. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 19/SVV/0002 wurde die Berichtspflicht für das Jahr 2018 bezogen auf die nachfolgend beschriebene Darstellung in neuer Form erfüllt.  

 

Mit ursächlich r die verzögerte Berichterstattung ist u. a. die wiederholte Verletzung der Ver­schwie­gen­heitspflicht nach § 21 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Zudem wurden die Regelungen der Hauptsatzung der Landes­hauptstadt Potsdam (LHP) zum Ausschluss der Öffentlichkeit (Wirtschafts­angele­genheiten Einzelner und Vertragsangelegenheiten mit Dritten) verletzt.

 

 

Die Berichterstattung für die Jahre 2015 ff. erfolgt aus den genannten Gründen in einer modifizierten Form, die das Informationsinteresse der Stadtverordnetenversammlung gleichermaßen wie die gesetzlichen Vorschriften und zwingend schützenswerten Interessen Dritter berücksichtigt. Das bedeutet, dass in der Vorlage für die SVV wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage DS 19/SVV/0002 zur Vergabe von Prüfungen und Gutachten in zusammen­fassender und anonymisierter Fassung berichtet wird. So wird zum einen die Erfüllung der Berichts­pflicht gegenüber der SVV gesichert. Zum anderen wird gewährleistet, dass eine Aufhebung der Anonymisierung nach der Einreichung der Mitteilungsvorlage zur Gremienbefassung nahezu ausge­schlos­sen werden kann.

 

 

Weitergehende Informationen werden für die Stadtverordneten im nicht öffentlichen Teil des Rechnungs­prüfungsausschusses zur Einsichtnahme ausgereicht. Hierzu wird die differenzierte Form der Berichterstattung durch den Oberbürgermeister als Tagesordnungspunkt für den Rechnungs­prüfungsausschuss benannt.   

 

Die Grundlage für dieses Verfahren bildet der § 44 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf). Der § 44 regelt in Abs. 3, dass in den Ausschüssen mit Ausnahme des § 39 Abs. 3 die Bestimmungen über das Verfahren in der Gemeinde­vertretung gelten. Insofern steht dem Ober­rgermeister entsprechend der Regelung in § 35 Abs. 1 S. 2 das Recht zu, die Aufnahme eines Tagesordnungs­punktes zu verlangen (vgl. auch Muth, Potsdamer Kommentar, § 44, Rn. 36).    

 

Weiterhin ergaben sich Verzögerungen aufgrund der Umstrukturierung der Verwaltung und nicht vorhandener personeller Kapazitäten.

 

 

1.2

Die nachfolgende Berichterstattung geschäfts- und fachbereichsbezogene Auflistung erfolgt ent­sprechend der im Jahr 2015 ltigen Orga­ni­sations­struktur.

 

 

2. Berichterstattung über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen an Externe in den Geschäfts- und Fachbereichen der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) im Jahr 2015

 

 

2.1

Im Geschäftsbereich 1 Zentrale Steuerung und Finanzen und seinen Fachbereichen wurde folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:

 

Fachbereich 11, Rechnungswesen und Steuern:   2

Fachbereich 14, Steuerung und Innovation:    3

 

Die Kosten im Geschäftsbereich 1 betragen 479.604,00 Euro.

 

Im Bereich des Kommunalen Immobilien Service (KIS) wurde im Jahre 2015 folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:                             8

 

Die Kosten im KIS betragen 124.474,21 Euro.

 

Die Gesamtkosten des Gescftsbereichs 1 Zentrale Steuerung und Finanzen inklusive des KIS betragen 604.078,21 Euro.

 

2.2

Im Geschäftsbereich 2 Bildung, Kultur und Sport und seinen Fachbereichen wurde folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:

 

Fachbereich 21, Bildung und Sport:       2

 

Die Kosten für den Geschäftsbereich 2 betragen 21.075,00 Euro.

 

 

2.3

Im Geschäftsbereich 3 Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung und seinen Fach­bereichen wurde folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:

 

Fachbereich 32, Ordnung und Sicherheit:      5

Fachbereich 35, Kinder, Jugend und Familie:     1

Fachbereich 38, Soziales und Gesundheit:      1

 

Die Kosten für den Geschäftsbereich 3 betragen 107.827,95 Euro.

 

 

2.4

Im Geschäftsbereich 4 Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt sowie in seiner Geschäftsstelle und seinen Fachbereichen wurde folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:

 

Geschäftsstelle 401, Stadtentwicklung und Bauen:     1

Fachbereich 44, Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur:   1

Fachbereich 46, Stadtplanung und Stadterneuerung:    4

Fachbereich 47, Grün- und Verkehrsflächen:     4

 

Die Kosten für den Geschäftsbereich 4 betragen 238.381,15 Euro.

 

 

 

2.5

Im Geschäftsbereich 9 Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters und seinen Fach­be­reichen wurde folgende Anzahl an Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben:

 

Fachbereich 92, Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung:      6

Fachbereich 93, Recht, Personal, Organisation:      6

 

Die Kosten für den Geschäftsbereich 9 betragen 367.874,82 Euro.

 

 

 3. Zusammenfassung

 

  • Insgesamt wurden von der LHP im Jahr 2015 44 Gutachten und Untersuchungen an Externe vergeben.

 

  • Die Kosten für die Vergaben von Gutachten und Untersuchungen an Externe betragen insgesamt 1.339.237,13 Euro.

 

  • Die Auswahl der Externen erfolgte in allen llen durch freihändige Vergabe.

 

 

4.  Ausblick auf die weitere Berichterstattung

 

  • Das jetzt gewählte Verfahren ist deutlich rechtssicherer und ermöglicht es zugleich, die Berichte für die vor 2018 noch ausstehenden Jahre vorzulegen und zukünftig wieder in der vorgesehenen Zeit durchzuführen.

 

  • Die Berichterstattung für die Jahre 2016 und 2017 ist für die Sitzung der SVV am 16. September 2020 vorge­se­hen. Die detaillierte Berichterstattung soll im Rechnungsprüfungsausschuss am 8. Oktober 2020 er­folgen.

 

  • Die detaillierte Berichterstattung bezogen auf das Jahr 2018 ist im Rechnungsprüfungsausschuss am 26. November 2020 vorgesehen, die Berichterstattung in zusammenfassender und anony­misierter Fassung liegt bereits vor.  

 

  • Die Berichterstattung für das Jahr 2019 soll in der SVV im ersten Halbjahr 2021 vorgenommen werden. Die detaillierte Berichterstattung erfolgt dann im nächst möglichen Rechnungs­prüfungs­ausschuss im Jahr 2021.

 

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