Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0495

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bei der Einstellung von Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Potsdam wird Wert auf Mehrsprachigkeit gelegt. In der Regel können so zumindest Informationen in einer anderen Sprache gegeben werden. Mehrheitlich ist das die englische Sprache.

 

In der Ausländerbehörde sprechen täglich durchschnittlich 58 Parteien (nicht Personen) vor. Die Sachbearbeitenden haben die Vorgabe, die Anliegen einer Einzelperson innerhalb von 30 Minuten und jedes weitere Familienmitglied innerhalb von 20 Minuten abschließend zu bearbeiten.

 

Aus den Erfahrungen der Arbeitsgruppe Asyl, Hilfen zum Lebensunterhalt und Integration des Fachbereiches Soziales und Inklusion schöpfend, ist die Einrichtung eines Arbeitsplatzes voraussichtlich ausreichend. Über Terminvergabe kann die Nutzung des Arbeitsplatzes Videodolmetschen gesteuert werden.

Sollte dieser eine Arbeitsplatz nicht ausreichen, wird die Einrichtung eines oder mehrerer weiterer mobiler Arbeitsplätze unter Beachtung der räumlichen Situation für das Videodolmetschen geprüft.

 

Die Ausländerbehörde verfügt über drei Einzelbüros, die für eine Publikumsbearbeitung ungeeignet sind. Daher wird die Anschaffung mobiler Hardware zur Einrichtung des „Video-Dolmetschens“ favorisiert. Damit wäre eine Flexibilität bei der Wahl des Gesprächs-/Beratungsraumes vorhanden.

 

Mit der Inbetriebnahme des Videodolmetschens in der Ausländerbehörde wird gegenwärtig nach der Sommerpause 2020 gerechnet. Über die ersten Erfahrungen des Einsatzes des Videodolmetschens kann im Januar 2021 im GSWI-Ausschuss berichtet werden.

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Im Haushalt 2020/2021 sind finanzielle Mittel für Dolmetscherleistungen der Ausländerbehörde in Höhe von 6.000 EUR pro Jahr veranschlagt.


 

Loading...