Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0567

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplan Vorentwurf für den Bebauungsplan 157 „Neue Mitte Golm“ ist zu stoppen und der Vorentwurf grundlegend zu überarbeiten.

 

Im Vorfeld ist ein öffentlicher Erörterungstermin durchzuführen. Anlässlich dieses Termins ist insbesondere darzustellen, wie die Ergebnisse der auf Grundlage des Siegerentwurfs des studentischen Wettbewerbs in 3 öffentlichen Terminen durchgeführten Planungswerkstätten mit den Bürgern in Varianten für ein städtebauliches Konzept umgesetzt wurden. Zugleich ist zu erörtern, wie die Prüfung auf Eignung der einzelnen Varianten für die Strukturentwicklung zur Auswahl der finalen Planung des Vorentwurfes erfolgt ist.

 

Der Ortsbeirat Golm fordert, die Durchführung einer Einwohnerversammlung und eine anschließende Wiederholung der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB zu dem überarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf durchzuführen.

Der überarbeitete Bebauungsplanvorentwurf ist vor erneuter frühzeitiger Beteiligung im Ortsbeirat Golm vorzustellen.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Im Hinblick auf die Ansteckungsprävention mit dem Coronavirus sind gegenwärtig die Möglichkeiten für die ausreichende Information in Vorbereitung einer fundierten inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Vorentwurf zum B 157 sehr eingeschränkt. Es ist in der Folge zu befürchten, dass Einwendungen und Anregungen zum Vorentwurf durch die Verwaltung als nicht hinreichend begründet beurteilt und bei der weiteren Bearbeitung nur ungenügend berücksichtigt werden.

 

Gem. § 3 (1) BauGB ist „die Öffentlichkeit …glichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben.“

 

Aus der besonderen Bedeutung des B 157, der aus Sicht des Ortsbeirates ein wichtiger, wenn nicht z.Zt. sogar „der wichtigste“ Bebauungsplan für den Ortsteil Golm ist, resultiert die Forderung, die frühzeitige Beteiligung umgehend zu stoppen und die Bevölkerung im Rahmen eines Erörterungstermins, z.B. in Form einer Einwohnerversammlung hinreichend gem. § 3 (1) BauGB zu informieren.

 

Mit dessen Aufstellung wird das Ziel verfolgt, für den auf Grund nicht oder jedenfalls nur ungenügend aufeinander abgestimmter Planungen aktuell förmlich noch in verschiedene Teile zerfallenden Ortsteil endlich ein verbindendes Element in Form der neuen Mitte zu entwickeln.

 

Die letzte öffentliche Veranstaltung zur „Neuen Mitte Golm“ fand 2018 statt. Allerdings erfüllte diese nicht den Informationsanspruch gem. § 3 (1) BauGB. Erst mit der überraschenden Bekanntmachung der Offenlegung des Vorentwurfes zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erlangten Ortsbeirat und Bürgerschaft zu Beginn des Monats Mai 2020 Kenntnis davon, dass das Verfahren unterdessen mit der Auslegung eines Vorentwurfes fortgesetzt wird.

 

Dies wird im Ortsteil Golm als deutlicher Affront empfunden! Es stellt sich sofort die Frage, warum, wenn auch nicht gesetzlich vorgeschrieben, der Ortsbeirat nicht vor Beginn der frühzeitigen Beteiligung in geeigneter Form zu dem geplanten Verfahrensschritt und im Zeitraum 2018 2020 zu den Inhalten des B157 beteiligt wurde.

 

Vorsorglich ist darauf hinzuweisen, dass angesichts des vergangenen Zeitraums von etwa 2 Jahren der gern durch die Verwaltung ins Feld geführte Einwand, dass ein solches Vorgehen zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erstellung des Bebauungsplans geführt hätte, wohl schon per se ad absurdum geführt ist und daher auch durch die aktuelle personelle Lage auf Grund der Coronakrise nicht begründbar ist.

 

Mit Beschluss des OBR Golm vom 23.01.2020, 20/SVV/0053, hatte der OBR Golm sogar noch aktuell darum gebeten, die Varianten des städtebaulichen Konzeptes öffentlich vorzustellen und zu diskutieren. Dies blieb jedoch, ebenso wie die Bitte, den Vorentwurf dem OBR Golm vor Beginn der frühzeitigen Beteiligung vorzustellen, von der Verwaltung schlechterdings unbeachtet. Angesichts dieser Missachtung erscheint die Dokumentation der im Zeitraum 2018 -2020 absolvierten Schritte zur Herstellung des Vorentwurfes und deren Präsentation im Ortsbeirat unverzichtbar.

 

In diesem Sinne wird dringend um Unterstützung des Ortsbeirates in dieser Frage und um die Befassung zu diesem Sachverhalt in der Stadtverordnetenversammlung gebeten.

Da bereits bei oberflächlicher Betrachtung des jetzt vorliegenden Vorentwurfs zum B 157 festzustellen ist, dass mit diesem das verfolgte Ziel zur Schaffung einer funktionalen Mitte planerisch nicht bewältigt werden kann, bitte ich Sie dringend um Unterstützung in dem Anliegen, die aktuell stattfindende Beteiligung abzubrechen, lediglich als Vorinformation zu werten und nach Diskussion und Überarbeitung des so bezeichneten Vorentwurfs im Sinne des § 3 (1) BauGB den formellen Schritt zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerschaft und Träger öffentlicher Belange zu wiederholen.

 

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