Beschlussvorlage - 20/SVV/0492

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Potsdamerin Frau Yvonne Fräder, geboren am 03.06.1972, wird dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Berufung als ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Potsdam vorgeschlagen.

 

  1. Die Potsdamer Herr Peter Baumgart, geboren am 16.06.1945, sowie Frau Amina Günther, geboren am 16.07.1968, werden dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg zur Berufung als ehrenamtliche Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vorgeschlagen.

 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode ein Wahlvorschlag zur Nachbesetzung einer ehrenamtlichen Richterstelle am Sozialgericht Potsdam zu unterbreiten. Auch für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode über zwei Wahlvorschläge für die Besetzung ehrenamtlicher Richterstellen zu entscheiden. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

 

Im Rahmen einer Ausschreibung wurde das Interesse der Potsdamer Bevölkerung an der Übernahme dieser Ehrenämter abgefragt. Für das Sozialgericht Potsdam haben sich 12 Bewerber gemeldet (8 Männer, 4 Frauen), für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ging eine Bewerbung ein. Zudem wurden die derzeitigen Amtsinhaber zur Bereitschaft befragt, das Ehrenamt fortzuführen. Hier erhielten wir eine positive Rückmeldung für das Landessozialgericht. r die Richterstellen am Landessozialgericht gab es zunächst nur männliche Bewerber.

 

Die Beschlussvorlage wurde am 03.06.2020 in der Stadtverordnetenversammlung erstmals behandelt und von dort in den Hauptausschuss überwiesen. Im Hauptausschuss am 24.06.2020 wurden die Voraussetzungen für das Ehrenamt sowie das Verfahren ausführlich erläutert. In diesem Rahmen wurde seitens der Stadtverordneten dieglichkeit einer paritätischen Besetzung auch für das Landessozialgericht angefragt sowie nach Wegen gesucht, wie weitere Interessenten für das Landessozialgericht gewonnen werden können. Die Verwaltung hat daher auf den vorhandenen Bewerberpool zurückgegriffen und gezielt auf die Möglichkeit der Bewerbung auch für das Landessozialgericht hingewiesen. Es haben sich daraufhin 3 Frauen bereiterklärt, sich auch um das Richteramt am Landessozialgericht zu bewerben, so dass nunmehr insgesamt 5 Bewerbungen für das Landessozialgericht vorliegen.

 

Die vollständigen Bewerberlisten enthalten die Interessenten für das Ehrenamt und liegen aus Datenschutzgründen nur zur Einsichtnahme im Büro der Stadtverordnetenversammlung aus. Aus den Bewerberlisten ist für die ehrenamtlichen Richterstellen durch die Stadtverordnetenversammlung ein Nachbesetzungsvorschlag zu benennen, § 12 Abs. 5 SGG. Das für die anschließende Berufung zuständige Landessozialgericht hat auf die Benennung von Ersatzvorschlägen (Nachrückern) verzichtet und lediglich um Vorschlag geeigneter Person zur Nachbesetzung gebeten, §§ 13 S. 1 SGG, 2 Abs. 1 Nr. 12 ZuSozV. Der Beginn der Wahlperioden der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in der Sozialgerichtsbarkeit ist nicht wie in anderen Gerichtsbarkeiten vereinheitlicht, so dass es keinen zentral festgelegten Amtsbeginn gibt. Daher werden die Bewerber ihr Amt unmittelbar nach der Berufung durch das Landessozialgericht aufnehmen.

 

Am Sozialgericht Potsdam gibt es insgesamt drei ehrenamtliche Richterstellen,r die die Landeshauptstadt Potsdam vorschlagsberechtigt ist. Zwei dieser drei Stellen sind derzeit mit einem Mann und einer Frau besetzt. Bei der Bestimmung des Besetzungsvorschlags für die noch offene dritte Stelle ist neben der fachlichen Eignung auf eine paritätische Beteiligung nach Geschlecht und Alter zu achten. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Bewerberin Frau Yvonne Fräderr das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht Potsdam vorzuschlagen. Sie möchte sich gern ehrenamtlich engagieren. Bezogen auf ihr Alter (48 Jahre) besteht die Möglichkeit der Berufung für weitere Amtsperioden an einem der beiden Gerichte.

 

Am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gibt es insgesamt zwei ehrenamtliche Richterstellen, für die die Landeshauptstadt Potsdam vorschlagsberechtigt ist. Für beide Richterstellen ist die Wahlperiode abgelaufen. Es ist zu berücksichtigen, dass für das ehrenamtliche Richteramt am Landessozialgericht nur Bewerber vorgeschlagen werden sollen, die sich bereits am Sozialgericht bewährt haben, § 35 Abs. 1 SGG. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, Herrn Peter Baumgart (75 Jahre) und Frau Amina Günther (52 Jahre) r das ehrenamtliche Richteramt am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg vorzuschlagen. Herr Peter Baumgart ist seit mehreren Amtsperioden ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und mit den dortigen Abläufen vertraut. Zudem war er langjähriger Schiedsmann der Schiedsstelle Potsdam V und hierbei verlässlicher Ansprechpartner für Schlichtungen innerhalb der Bevölkerung. Um das Amt beworben hat sich auch Frau Amina Günther. Sie will ihre Kraft, Erfahrung und Kenntnisse in einem sinnvollen sozialen Engagement zum Allgemeinwohl einsetzen. Frau Günther verfügt zwar nicht über die gesetzlich gewünschte Vorerfahrung am Sozialgericht. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine Sollvorschrift, von der abgewichen werden kann, wenn - wie hier - keine weiteren entsprechenden Bewerbungen vorliegen. Mit dem Vorschlag durch Herrn Baumgart und Frau Günther ist eine paritätische Besetzung in Bezug auf Geschlecht und Alter sichergestellt.

 

Die Empfehlungen für beide Gerichte sind mit der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt.

 

Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, von diesen Empfehlungen abzuweichen, und dem Landessozialgericht durch Beschlussfassung andere Bewerber / Bewerberinnen für das ehrenamtliche Richteramt vorzuschlagen.

 

Sofern im Rahmen der Sitzung eine Erörterung zur Auswahl einzelner Bewerber stattfindet, sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten und die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.

 

Die Bewerberlisten, die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller auf der Bewerberliste genannten Personen und ein Auszug aus den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen für die Erstellung des Vorschlags für das ehrenamtliche Richteramt liegen im Büro der Stadtverordnetenversammlung für die Stadtverordneten zur Einsichtnahme vor.

 

Der Schriftverkehr mit dem Landessozialgericht zum Nachbesetzungsbedarf liegt dort ebenfalls zur Einsichtnahme vor.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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