Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0245

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

 Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2002 gemäß § 93 GO

 

Gemäß § 93 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durch den Kämmerer zu erstellen, durch den hauptamtlichen Bürgermeister festzustellen und der Gemeindevertretung zuzuleiten.

 

Das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2002 liegt mit Datum vom 06.03.2003 vor und wird dem Rechnungsprüfungsamt umgehend zugeleitet.

 

Nachfolgend wird der Rechenschaftsbericht und die Ergebnisermittlung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt dargestellt.

 

 

Reduzieren

Erläuterung

 

Reduzieren

Fazit finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen: nein

Reduzieren

Anlagen

Loading...