Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0251
Grunddaten
- Betreff:
-
Hort der Schule 33
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Einreicher*:
- 486-Frau Döhler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Anhörung
|
|
|
07.05.2003
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Hort
der Schule 33 nutzt als Standort die Liegenschaft Karl-Marx-Str. 1.
Diese
befindet sich auf dem ehemaligen Flurstück 92, Flur 4, der Gemarkung
Babelsberg.
Daraus
sind die neuen Flurstücke 496 und 497 entstanden.
Der Hort
nutzt das Flurstück 497 mit einer Größe von 1837 m² im Rahmen eines
Erbbaurechtes.
Die Größe
des Flurstückes wurde so bemessen, dass die Spielfläche, die den Hortkindern
zur Verfügung steht den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht (10 m²
Spielfläche pro Kind). Eine Hinzunahme des Flurstückes 496 würde eine
Erweiterung des Erbbaurechtes zur Folge haben müssen.
Aus
planungsrechtlicher Sicht ist diese Erweiterung nicht möglich, da die Fläche
Bestandteil des öffentlichen Uferwanderweges (Bebauungsplan Nr. 8) ist, der an
dieser Stelle durch die „Friedrich Naumann Stiftung“ in Zusammenarbeit mit dem
Bereich Grünflächen bereits angelegt worden ist.
In diesem
Zusammenhang ist auch das angelegte Begleitgrün gemäß Grünordnungsplan als
zwingend anzusehen.
Bei der
Teilung des ehemaligen Flurstückes wurde im Ergebnis einer Ämterrunde die neue
Grundstücksgröße so gewählt, dass sowohl die Weiterführung des Uferweges aus
landschaftsgestalterischer Sicht als auch die Bedürfnisse bezüglich der
notwendigen Außenfläche für den Hortbetrieb berücksichtigt werden
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