Mitteilungsvorlage - 03/SVV/0251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Der Hort der Schule 33 nutzt als Standort die Liegenschaft Karl-Marx-Str. 1.

Diese befindet sich auf dem ehemaligen Flurstück 92, Flur 4, der Gemarkung Babelsberg.

Daraus sind die neuen Flurstücke 496 und 497 entstanden.

Der Hort nutzt das Flurstück 497 mit einer Größe von 1837 m² im Rahmen eines Erbbaurechtes.

Die Größe des Flurstückes wurde so bemessen, dass die Spielfläche, die den Hortkindern zur Verfügung steht den geltenden rechtlichen Bestimmungen entspricht (10 m² Spielfläche pro Kind). Eine Hinzunahme des Flurstückes 496 würde eine Erweiterung des Erbbaurechtes zur Folge haben müssen.

Aus planungsrechtlicher Sicht ist diese Erweiterung nicht möglich, da die Fläche Bestandteil des öffentlichen Uferwanderweges (Bebauungsplan Nr. 8) ist, der an dieser Stelle durch die „Friedrich Naumann Stiftung“ in Zusammenarbeit mit dem Bereich Grünflächen bereits angelegt worden ist.

In diesem Zusammenhang ist auch das angelegte Begleitgrün gemäß Grünordnungsplan als zwingend anzusehen.

Bei der Teilung des ehemaligen Flurstückes wurde im Ergebnis einer Ämterrunde die neue Grundstücksgröße so gewählt, dass sowohl die Weiterführung des Uferweges aus landschaftsgestalterischer Sicht als auch die Bedürfnisse bezüglich der notwendigen Außenfläche für den Hortbetrieb berücksichtigt werden

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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