Beschlussvorlage - 03/SVV/0201
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortführung des Bebauungsplans Nr. 27 "Türkstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Einreicher*:
- Frau Olm, Tel. 2511
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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02.04.2003
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07.05.2003
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
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Vorberatung
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08.04.2003
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Erläuterung
Begründung: Anlage
1
Kurzeinführung
Hinweis zur Gliederung der Beschlussvorlage
In den Unterlagen, die in der Originalvorlage den
Mitgliedern der beteiligten Fachausschüsse vorliegen, sind folgende Anlagen
enthalten:
Anlage 1: Kurzeinführung (4
Seiten)
Anlage 1a: Abwägungsvorschlag
zu den während der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung eingegangenen
Anregungen der Bürger (5
Seiten)
Anlage 1b: Abwägungsvorschlag
der während der Beteiligung der Träger
öffentlichen Belange eingegangenen
Stellungnahmen (5
Seiten)
Anlage 1c: Abwägungsvorschlag
zu den Stellungnahmen der
Fachbereiche der Stadtverwaltung (4
Seiten)
Anlage 2: Bebauungsplan
mit Begründung (36
Seiten)
I. Zusammenfassung
des Abwägungsvorschlags und Empfehlung der Verwaltung
Anlass für die vorliegende Beschlusslage
Bereits 1993 wurde der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 27 „Türkstraße“ gefasst, der für den Bereich Türkstraße
eine Neuordnung und Nutzung der Brachflächen vorsah. Als Grundlage dienten
städtebauliche Überlegungen aus den Jahren 1991 und 1992. Das Verfahren wurde
aufgrund von Schwierigkeiten in der Umsetzung der Planung nach einer ersten, im
Jahre 1994 durchgeführten frühzeitigen Bürgerbeteiligung, nicht fortgeführt.
Die städtebaulich dringend erforderliche Verlagerung der
Feuerwehrwache aus der Werner-Seelenbinder-Straße und der Entwicklungsdruck im
Gebiet gaben Anlass, das Verfahren unter modifizierten Rahmenbedingungen
weiterzuführen. Des weiteren wurden durch ein ansässiges
Energieversorgungsunternehmen erhebliche Investitionen getätigt, die die
Notwendigkeit der bauleitplanerischen Steuerung auch im Umfeld dieses
Bauvorhabens verdeutlicht haben.
Im Vorfeld der formellen Beteiligungsschritte zur
Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens wurde eine Bestandsanalyse und
Bewertung mit Konflikt-Potenzial-Analyse erarbeitet, die im Oktober 2002
fertiggestellt wurde. Darin wurden 3 städtebauliche Szenarien erstellt und
gegeneinander abgewogen. Ziel war eine grundsätzliche Einbindung und
Orientierung in den politischen Gremien.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum
Bebauungsplanvorentwurf Nr. 27 „Türkstraße“ fand in der Zeit vom 12.11. bis zum
26.11.2002 statt.
Mit Schreiben vom 15.11.2002 wurden die Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Fachbereiche der Stadtverwaltung
aufgefordert, zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 27 „Türkstraße“ Stellung zu
nehmen.
Zusammenfassung des Abwägungsvorschlages der Verwaltung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Fachbereiche innerhalb der Verwaltung
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 3 BauGB (siehe Anlage 1a)
Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung vom 12.11. bis
26.11.2002 sind insgesamt 3 Anregungen von Bürgern in der Verwaltung
eingegangen.
Die vorgebrachten Anregungen bezogen sich im Wesentlichen
auf die Errichtung der Feuerwehrwache und deren eventuellen Immissionen bzw.
der daraus resultierenden Abwertung vorhandener und geplanter Nutzungen. Des
weiteren wurde die vorgegebene GFZ als zu niedrig bewertet.
Ein Gutachten zur Untersuchung der
immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Feuerwehr und anderer bereits
vorhandener Lärmquellen ist zur abschließenden Beurteilung des Konfliktes
notwendig und soll im weiteren Verfahren vorgelegt werden.
Planänderungen ergeben sich daher zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht.
Zusammenfassung der Ergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 1b):
Auf die Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange sind 15 Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung
eingegangen. Davon beinhalteten 9 Stellungnahmen keine Bedenken gegenüber der
Planung. 6 Träger gaben in ihren Stellungnahmen Hinweise und Anregungen.
Das Amt für Immissionsschutz gab folgende Bedenken. Der Plan verstoße gegen den aus § 50 BImSchG abgeleiteten Grundsatz einer immissionsschutzgerechten Nutzungsordnung von Gebieten mit unterschiedlicher Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit, zutreffend hier für den geplanten Standort der zentralen Potsdamer Feuerwehrwache und der angrenzenden Nutzungen. Mit Hilfe eines Gutachtens kann festgestellt werden, ob tatsächlich und ggf., in welchem Ausmaß Gefahren oder erhebliche Belästigungen ausgehen und ob diese durch eventuelle Schutzmaßnahmen unterbunden werden können. Auf der Basis dieses Gutachtens kann eine abschließende Beurteilung seitens des Amtes gegeben werden.
Um die immissionsrelevanten Auswirkungen eines Feuerwehrbaus und der vorhandenen Lärmquellen auf vorhandene und künftige Nutzungen bewerten zu können wird dem Hinweis des Amtes für Immissionsschutzes nachgegangen. Ein Gutachten zur Klärung der genannten Konflikte soll im weiteren Verfahrens veranlasst werden.
Neben dieser erwarteten Zusatzbelastung der Lärmemissionen durch die Feuerwehr ist das Plangebiet durch vorhandene Lärmquellen (wie z. B. Nuthestraße, Werft, Energieversorgungsunternehmen, Parkplatzsuchverkehr) als lärmvorbelastet anzusehen.
Der Lärmminderungsplan 1997 von Potsdam enthält unter anderem die Verkehrsbelegungszahlen für die Berliner Straße (B1). Danach sind Überschreitungen der im MI zulässigen Orientierungswerte zu erwarten, sodass im Bebauungsplan die notwendigen Maßnahmen zum Immissionsschutz festzusetzen sind. Bei vorhandener Nutzung kommen diese Immissionsschutzmaßnahmen bei Sanierung/Modernisierungsmaßnahmen zum Tragen.
Der
Lärmminderungsplan der Stadt Potsdam von 1997 enthält lediglich eine Analyse und
Bestandsaufnahme der bestehenden Situation und keine konkreten Aussagen zur
Lärmminderung.
Das Wasser- und
Schifffahrtsamt Brandenburg, Außenstelle Potsdam, äußerte folgenden
Änderungsvorschlag: Aus den beigefügten Lageplänen ist ersichtlich, dass sich
die Planungen auch auf das Gelände des Außenbezirkes Potsdam erstrecken. Der
größte Teil ist als Mischgebiet ausgewiesen. Weiterhin wurde jedoch die Fläche
A (teilweise) und C als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Das Wasser- und
Schifffahrtsamt regt an, diese Festlegungen aus dem Vorentwurf herauszunehmen
und ebenfalls bis zur geplanten Abgabe eines Teiles dieser Flächen an die
Bundesvermögensverwaltung als Mischgebiet auszuweisen.
Die betreffenden
Flächen wurden für die Nutzung des Haveluferwanderweges vorgesehen, dessen
Errichtung von der Stadtverordnetenversammlung Potsdam am 6.6.2001 mit dem
Uferwegekonzept für die Gesamtstadt beschlossen wurde. Daher steht der
Stellungnahme des Wasser- und Schifffahrtsamtes ein Belang der Stadt
gegenüber. Die betreffenden Flächen werden weiterhin
als öffentliche Grünflächen festgesetzt, da hiermit dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung entsprochen wird. Ein Ankauf der Flächen und die
damit verbundene Realisierung des Haveluferwanderweges ist für einen späteren
Zeitpunkt vorgesehen.
Folgende Hinweise
wurden gegeben:
Der Staatliche
Munitionsbergungsdienst des Landes Brandenburg wies darauf hin, dass eine erste
Bewertung ergeben hat, dass sich der Planungsbereich in einem
kampfmittelbelasteten Gebiet befindet. Damit ist für die Ausführung von
Erdarbeiten eine Munitionsfreiheitsbescheinigung erforderlich. Dieser Hinweis
wurde in die Begründung übernommen.
Das Landesumweltamt
weist darauf hin, dass im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sich keine Grund-
und Oberflächenwassermessstellen des Landesmessnetzes befinden. Sollten dennoch
Pegel (z. B. Grundwasserbeobachtungsrohre) vorhanden sein, wäre erneute
Antragstellung zur Verfahrensweise wiederum an das Landesumweltamt Ref. W8 zu
richten. Nach dem gegenwärtigen Stand gibt es keine Pegel im Geltungsbereich.
Die Energie und
Wasser Potsdam GmbH weißt darauf hin, dass das Gebiet im Geltungsbereich nur
teilweise elektrotechnisch erschlossen ist. Im Gebiet zwischen Holzmarktstraße
und Türkstraße existiert kein Ortsnetz. Die vom ehemaligen Straßenbahndepot aus
vorhandene Industrieverkabelung sei zum Zweck der öffentlichen Versorgung nicht
nutzbar. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend ergänzt.
Des weiteren wird darauf verwiesen, dass zur Versorgung der im Plangebiet entstehenden Bebauung 2 Standorte für Trafostationen erforderlich sind. Dazu wird jeweils eine medienfreie Fläche von 5 x 7 m benötigt. Der Träger bittet darum, entsprechende Standorte als Energiestandorte festzulegen und mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der EWP zu belegen. Die Standorte können auf im Plangebiet befindlichen öffentlichen Flächen errichtet werden. Die genaue Festlegung der Standorte ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.
Hinweise, die sich auf die Ausführung von Erschließungsanlagen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des Stadtkanals ergeben und Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ hinsichtlich der Untersuchung und Umverlegung von Versorgungsleitungen besitzen, werden in Absprache mit den Versorgungsträgern bzw. mit der Oberen Wasserbehörde als Verfahrensträgerin im weiteren Bebauungsplanverfahren zu klären sein.
Weitere Hinweise
wurden, sofern sie den Inhalt des Bebauungsplanes unmittelbar betreffen, in der
Begründung berücksichtigt. Planänderungen ergeben sich zunächst nicht.
Zusammenfassung
der Ergebnisse aus der Beteiligung der Fachbereiche der Stadtverwaltung (s.
Anlage 1c)
Aus der Beteiligung
der Fachbereiche der Stadtverwaltung gingen Anregungen vor allem zur
Erschließung sowie zu Belangen des Umwelt- und Naturschutzes innerhalb des
Gebietes ein.
Der Fachbereich
Feuerwehr gab den Hinweis, dass das Grundstück der Feuerwehr nicht im vollem
Umfang auf der Planzeichnung dargestellt wurde. Zur Realisierung des
Feuerwehrneubaus ist eine Inanspruchnahme weiterer Flächen erforderlich.
Bei den betroffenen Flächen handelt es sich um öffentliche Grünflächen, die als Ausgleichs- und Kompensationsflächen für die durch die Planung verursachten Eingriffe vorgesehen sind. Des weiteren betrifft diese Flächen der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6.6.2001 zum Uferwege-Konzept Gesamtstadt. Die Errichtung des Haveluferwanderweges soll sich auf den betreffenden Flächen vollziehen. Dem Hinweis wird wie folgt nachgegangen. Am Ufer der Havel wird ein ausreichender Grünstreifen als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die restliche Fläche der öffentlichen Grünfläche A wird von der Feuerwehr genutzt. Allerdings wird für die Fläche Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr die vorgegebene GRZ von 0,5 auf 0,4 gesenkt. Somit wird ein Teil der öffentlichen Grünfläche A von der Feuerwehr genutzt, durch die Senkung der GRZ wird jedoch gewährleistet, dass die Kompensationseingriffe innerhalb des Plangebietes stattfinden.
Aus dem Bereich
Umwelt und Natur wurde um eine Ergänzung bzw. Aktualisierung der
Altlastenthematik gebeten. Weiterhin kamen aus diesem Bereich Hinweise zu
einzelnen Ausgleichsmaßnahmen.
Der Bereich Grün- und
Verkehrsflächen regte an, den im Zusammenhang mit der Wiederherstellung des
Stadtkanals aufgegebenen Kinderspielplatz im Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 27 auf einer öffentlichen Grünfläche neu festzusetzen.
Diesem Hinweis wurde ebenfalls gefolgt.
Der
Abwägungsvorschlag der Verwaltung hat im Ergebnis folgende redaktionellen
Änderungen ergeben.
·
Senkung der GRZ für den
Bereich Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung Feuerwehr von 0,5 auf 0,4 bei
gleichzeitiger Erweiterung der Nutzungsfläche der Feuerwehr
·
Errichtung eines
Spielplatzes auf der als öffentlichen Grünfläche B festgesetzten Fläche
Die Planung wird
nicht geändert.
II. Empfehlung
der Verwaltung
Sofern dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung zur Beteiligung der Bürger und der Träger
öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gefolgt wird, kann der Beschluss zur
Fortführung des Bebauungsplanes mit der in Anlage 2 enthaltenen Planung gefasst
werden.