Antrag des Ortsbeirates - 20/SVV/0658
Grunddaten
- Betreff:
-
Dialog mit gekündigten Pächtern im B-Plan-Gebiet "Am Friedhof" aufnehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Antrag des Ortsbeirates
- Federführend:
- Ortsbeirat Fahrland
- Einreicher*:
- Ortsvorsteher S. Matz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Fahrland
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Entscheidung
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24.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten zu veranlassen, dass kurzfristig mit den von der fristlosen und regulären Kündigung betroffenen Gartenpächtern im Gebiet des B-Planes „Am Friedhof“ in einem Vor-Ort-Termin in den Dialog eingetreten wird.
Dieser Vor-Ort-Termin ist mit den betroffenen Pächtern, den verantwortlichen Mitarbeitenden der LH Potsdam und dem Ortsvorsteher (bzw. einem von ihm bestellten Ortsbeiratsmitglied) durchzuführen.
Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung für beide Seiten zu finden, die sowohl die Erschließungsarbeiten als auch die befristete Weiternutzung der restlichen Pachtflächen bis zur endgültigen Bebauung ermöglicht.
In Anbetracht der ausgesprochenen Kündigungen zum 31.07.2020, ist der Termin spätesten bis zur 29 Kalenderwoche durchzuführen.
Erläuterung
Begründung:
Sämtliche Pachtgärten liegen im Bebauungsplanareal Nr. 132 „Am Friedhof“.
Für diesen erfolgte bis gestern eine erneute öffentliche Auslegung, ein Satzungsbeschluss liegt derzeit noch nicht vor.
Am 20.06.2020 erreichte die dortigen Gartenpächter jedoch bereits die Kündigung, teilweise fristlos zum 31.07.2020.
Es ist absehbar, dass durch die Errichtung der Planstraße „Am Fahrländer Mühlenberg“ Teile der Pachtgärten gekündigt werden müssen. Allerdings liegt ein Großteil der Gartenflächen im Bereich der erst im März durch die Stadtverordneten gesicherten Schulersatzfläche (Beschluss 04.03.20 19/SVV/1302 „Vorhalteflächen für Sozialinfrastruktur in Fahrland“), auf der bis ca. 2025 keine andere Bebauung oder ein Verkauf vorgenommen werden soll.
Eine Beräumung zum 31.07.2020 erscheint auch aus naturschutzrechtlicher Sicht als nicht zielführend, da nach §44 Bundesnaturschutzgesetz geschützte Tierarten durch die geforderte Beräumung getötet werden könnten.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass folgende Formulierung erst von den Stadtverordneten am 06.05.2020 in der Abwägung zu den vorhergehenden Planauslegungen beschlossen wurde: „Der Bebauungsplan ist eine Angebotsplanung, deren Umsetzung insbesondere auf den im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam befindlichen Flächen nicht konkret benannt werden kann. Bis zur Konkretisierung der Umsetzung ist eine Weiternutzung der Flächen als Garten möglich.“