Antrag - 03/SVV/0207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die zur Veröffentlichung bestimmte Kurzfassung  des jährlichen Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes wird um eine Anlage mit Informationen zu besonderen Einzelfeststellungen ergänzt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die seit vielen Jahren auf Verwaltungseffizienz und Haushaltskonsolidierung ausgerichteten Prüfberichte des RPA erreichen – gemessen an ihrer Aussagekraft und Solidität – nur sehr selten ein konsequentes Umsteuern im Verwaltungshandeln. Als Beispiel sei eine Formulierung aus dem veröffentlichten Schlussbericht von 1999 genannt, wonach das „Sport- und Bäderamt seine Mieteinnahmen und die Erstattung von Betriebskosten nicht in der gebotenen Konsequenz“ verfolgt hätten. Konsequenzen wurden daraus kaum gezogen, obwohl das RPA in seinem – allerdings nicht veröffentlichten Prüfbericht 10/99 – allein durch Stichprobenkontrollen 1,3 Mio. DM Verluste durch das Sport- und Bäderamt nachwiesen – ohne den Fall SVB 03!

Dagegen führte allein die öffentliche Diskussion zur sogenannten „GABI-Affäre“ nach zählebigen Verwaltungsreaktionen tatsächlich zu einer Abstellung der Mängel, obwohl es hierbei letztendlich um einen vergleichsweise geringen Schaden für die Stadt ging.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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