Antrag - 19/SVV/1291
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitung einer Lichtschutzleitlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Fraktion DIE aNDERE
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.12.2019
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20.05.2020
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18.06.2020
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11.08.2020
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19.08.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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19.12.2019
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19.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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21.01.2020
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24.03.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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12.05.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität
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Vorberatung
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07.05.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Stadtverordneten spätestens in der März-Sitzung 2020 den Entwurf einer Lichtschutzsatzung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Mit dem Erlass einer solchen Satzung soll die Lichtverschmutzung im Stadtgebiet deutlich reduziert werden, um einerseits die Arbeit der Sternwarte zu erleichtern und darüber hinaus um Insekten und Vögel vor unnötigen Lichtquellen zu schützen.
Erläuterung
Begründung:
Bereits in den Jahren 1998 und 1999 wurde intensiv darüber diskutiert, die Lichtverschmutzung in Potsdam zu reduzieren und eine „Lichtschutzsatzung“ zu erlassen. Wissenschaftler des Astrophysikalischen Institutes hatten den Erlass einer solchen Satzung angeregt, um zumindest in der Beobachtungsarbeit der Sternwarte schädliches Streulicht im Nachthimmel zu reduzieren.
Im vorläufigen Ergebnis dieser Diskussionen beschloss die Stadtverordnetenversammlung im Mai 2000 die Drucksache 00/0251/1. Der damit bestätigte Entwurf der Satzung wurde anschließend zur Öffentlichkeitsbeteiligung ausgelegt, in deren Verlauf vor allem kritische Rückmeldungen eingingen. Deshalb wurde das Verfahren nicht fortgeführt und die Satzung nicht erlassen.
In den letzten Jahren hat jedoch nicht nur die Bebauungsdichte in vielen Stadtteilen erheblich zugenommen. Es ist auch deutlich geworden, dass Städte im 21. Jahrhundert nachhaltiger entwickelt werden müssen und dass bei Entscheidungen der Stadtentwicklung ökologische Aspekte in den Vordergrund rücken müssen.
Die Vermeidung und Reduzierung von Skybeamern, von Lampen mit UV- und Infrarotlichtanteilen zur Beleuchtung von Gebäuden und Plätzen, von Lampen mit der Leuchtrichtung von unten nach oben sowie von offenen Leuchtgehäusen, in die Insekten gelangen können, stellen effektive Maßnahmen zum Insekten-, Vogel- und Artenschutz dar.
Licht hat einen hohen Anlockungseffekt auf Vögel und Insekten. Die aktuelle Studienlage zeigt eindeutige Zusammenhänge zwischen Lichtquellen, die konzentrierte Lichtstrahlen in den Nachthimmel emittieren und der Irritation mit hohen Kollisionsgefahren für Zugvögel. Zudem stören die nächtlichen Beleuchtungen von Gebäuden und Plätzen auch das Verhalten von Standvögeln.
Lichtemissionen mit bestimmten Wellenlängen haben zudem einen hohen Anlockungs- und dadurch populationsrelevanten Effekt für Insekten. Dies trifft vor allem auf kurzwelliges Licht (hoher Blaulicht- und UV-Lichtanteil), UV-A-Licht (315-400nm Wellenlänge) und blaues Licht (430-500nm Wellenlänge) zu. Da Insekten eine wesentliche Nahrungsquelle für Vögel darstellen, ist deren Schutz ein grundlegendes Anliegen des Artenschutzes. Licht, das geeignet ist, Insekten und Vögel anzulocken, Einfluss auf ihr Verhalten zu nehmen und sie zu gefährden, stellt eine erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes dar. Die Landeshauptstadt Potsdam sollte die ihr zur Verfügung stehenden Regelungsmöglichkeiten nutzen, um diese Lichtemissionen zu reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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15,8 kB
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