Beschlussvorlage - 20/SVV/0809

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zum 31.12.2017 wird gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung festgestellt.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 628.051,78 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  3. Der Werkleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2017 die Entlastung erteilt.
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Erläuterung

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Gesetzliche Grundlagen

Gemäß § 7 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigV) beschließt die Stadtverordnetenversammlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes und die Ergebnisverwendung sowie gemäß § 7 Abs. 5 EigV über die Entlastung der Werkleitung.

 

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, Kommunales Prüfungsamt (KPA), wurde die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2017 des Eigenbetriebes Kommunaler Immobilien Service (KIS) zu prüfen und die Ergebnisse in einem Prüfbericht zusammenzufassen.

 

Nach Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2017 hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Datum vom 08.10.2019 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage). Das Kommunale Prüfungsamt hat mit Schreiben vom 05.02.2020 (siehe Anlage) den Prüfungsergebnissen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens zugestimmt. Darüber hinaus betrachtet das KPA die Ergebnisse seiner überörtlichen Prüfung des Eigenbetriebs als wesentliche eigene Feststellungen gemäß § 32 Abs. 3 Satz 3 EigV zu dem erteilten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers. Der Stadtverordnetenversammlung wird der Bericht über die überörtliche Prüfung des Eigenbetriebs sowie die Stellungnahme zum Prüfbericht gemäß § 105 Abs. 5 BbgKVerf in Form einer gesonderten Mitteilungsvorlage zur Kenntnis gegeben.

 

Wesentliche Aussage aus dem Prüfvermerk vom 08.10.2019 (Auszug):

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und der EigV und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“

 

Besonderheiten des Geschäftsjahres

Der Wirtschaftsplan 2017 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2017 beschlossen. Die Genehmigung des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg erfolgte mit Schreiben vom 11.09.2017. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 28/9 am 25.09.2017 trat der Wirtschaftsplan 2017 in Kraft. Gemäß Wirtschaftsplan waren 2017 insgesamt 70.092 TEURr Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Kernstück der Investitionstätigkeit war die Fortsetzung des umfangreichen Programms zur Verbesserung und Erweiterung der Bildungsinfrastruktur. Insgesamt tätigte der Eigenbetrieb im Berichtsjahr Investitionen i. H. v. 50.085 TEUR. Dafür wurden Investitions­kredite in Höhe von 27.236 TEUR, davon 25.000 TEUR basierend auf der Kredit­ermächtigung im Wirtschaftsplan 2016 und 2.236 TEUR aus Umschuldungen, aufgenommen. Die gemäß Wirtschaftsplan 2017 geplanten und genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von 40.713 TEUR erfolgten in den Jahren 2018 und 2019 und wurden in vollem Umfang in Anspruch genommen.

 

Im Wirtschaftsjahr 2017 betrugen die Umsatzerlöse des KIS aus der Grundstückbewirtschaftung insgesamt 48.871 TEUR (Vorjahr: 45.342 TEUR). Durch die Aktivierung der abgeschlossenen Bauvorhaben erhöhte sich die Bilanzsumme des Eigenbetriebes um 35.356 TEUR auf 638.594 TEUR (Vorjahr: 603.238 TEUR).

 

Jahresergebnis

Zum 31.12.2017 weist die Gewinn- und Verlustrechnung des Eigenbetriebes einen Überschuss in Höhe von 628 TEUR (Vorjahr: 624 TEUR) aus und lag höher als das geplante Ergebnis i. H. v. 248 TEUR. Gemäß § 7 Abs. 4 EigV entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehenden Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kreditverpflichtungen Rechnung zu tragen.

 

Aussagen über die weitere Entwicklung

Schwerpunkte der Investitionstätigkeit werden in den kommenden Jahren neben dem weiteren planmäßigen Abbau des Sanierungsstaus bei Schulgebäuden und Kindertagesstätten die Sicherung der Liegenschaften im Sportbereich wie Turnhallen und Sportplätze sowie die notwendigen Kapazitätserweiterungen der Bildungsinfrastruktur auf der Basis der Schulentwicklungsplanung für die Jahre 2014-2020 sein. Zur Sicherung der Finanzierung der Investitionstätigkeit ist es auch zukünftig erforderlich, dass neben Investitionszuschüssen der Landeshauptstadt und Eigenmitteln des KIS durch den Eigenbetrieb Kredite aufgenommen werden. Für die abgelaufenen Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 sowie r die Wirtschaftsjahre bis 2023 geht die Werkleitung ebenfalls von Überschüssen aus.

 

Entlastung der Werkleitung

Im Jahr 2017 war Herr Bernd Richter Werkleiter des Eigenbetriebes. Über die Entlastung der Werkleitung hat gemäß § 7 Abs. 5 EigV die Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Gemäß EigV sind bei einer Verweigerung der Entlastung oder einer Entlastung mit Einschränkungen die Gründe mit anzugeben.

 

 

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Beim Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS):

 

Gemäß § 7 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Ergebnisverwendung.

 

Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss i. H. v. 628.051,78 Euro auf neue Rechnung vorzutragen, um so weiterhin eine angemessene Kapitalausstattung sicherzustellen und bestehende Risiken aus der Bewirtschaftung der Liegenschaften, die sich aus Verkehrssicherungspflichten und dem Instandhaltungs- und Sanierungsstau ergeben, sowie bestehenden und zukünftigen Kredit­verpflichtungen Rechnung zu tragen.


 

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Anlagen

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