Beschlussvorlage - 20/SVV/0799

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Als Stellvertretung der Potsdamer Schiedsstellen wird Herr Karl-Ludwig Böttcher, wohnhaft in  Potsdam, gemäß § 4 Abs. 1 Schiedsstellengesetz i.V.m. § 40 BbgKVerf für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen gegenwärtig fünf reguläre Schiedsstellen sowie eine stellvertretende Schiedsstelle. Die Schiedsstellen sind gemäß §§ 1 Abs. 1, 4 Abs.1 Schiedsstellengesetz (SchG) mit Schiedspersonen zu besetzen, die für die Dauer von fünf Jahren von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählt und vom Präsidenten des Amtsgerichts Potsdam in ihr Ehrenamt berufen werden. Die in Potsdam tätigen Schiedspersonen wurden in den vergangenen Jahren in ihr Ehrenamt berufen, so dass eine Wiederwahl oder eine Neuwahl jeweils nach Beendigung der Wahlperiode oder nach Ausscheiden von Schiedspersonen erfolgen muss.

 

Frau Ulrike Lindner ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2019 von der stellvertretenden Schiedsstelle zur Schiedsstelle Potsdam V aufgerückt und durch das Amtsgericht Potsdam kurz darauf im Amt bestätigt worden. Es besteht daher die Pflicht, die stellvertretende Schiedsstelle neu zu besetzen.

 

Die stellvertretende Schiedsstelle ist zuständig für das gesamte Stadtgebiet und wird immer dann tätig, wenn eine reguläre Schiedsperson an der Ausübung ihres Amtes gehindert ist.

 

Insgesamt haben sich acht Personen um die ausgeschriebene Schiedsstelle beworben. Davon wurden zwei Bewerbungen zwischenzeitlich zurückgezogen. Bei zwei Bewerbungen erfolgten keine ausreichenden Angaben. Da hier die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Eignungskriterien nicht möglich ist, nnen sie im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Bei den übrigen Bewerbungen handelt es sich um zweinner und zwei Frauen. Sie erfüllen alle die formalen Voraussetzungen für die Schiedsamtstätigkeit. Mit allen wurden Kennenlerngespräche geführt. Für die Wahl durch die Stadtverordneten gibt die Verwaltung eine Empfehlung ab. Die Empfehlung erfolgt anhand der gesetzlichen Vorgaben zu Wohnsitz, Mindestalter und bestehendem Wahlrecht. Zudem werden die Erfahrungen in der Streitschlichtung, das allgemeine Auftreten sowie die Motivation für das Ehrenamt berücksichtigt. Es wird auf ein ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern als Schiedspersonen geachtet. Die regulären Schiedsstellen sind derzeit durch drei Frauen und zwei Männer besetzt. Die Empfehlung der Verwaltung ist nachfolgend begründet und auch in der im Büro der StVV einsehbaren Bewerbungsliste durch Fettdruck hervorgehoben.

 

In der Gesamtschau des Bewerbungsverfahrens heben sich bei den weiblichen Kandidaten Frau Erika Plümecke und bei den männlichen Kandidaten Herr Karl-Ludwig Böttcher von den anderen ab.

 

Frau Plümecke ist bereits ehrenamtlich als Vorsitzende im Begegnungshaus in Groß Glienicke engagiert. Sie verfügt über Erfahrungen in der Mediation und Konfliktbeilegung. Hierbei ist ihr das Zuhören wichtig. Als Vermittlungsperson sieht sie sich in einer neutralen Rolle. Ihr Ziel ist es, dass die Parteien eigenständig Lösungsmöglichkeiten für ihren Konflikt entwickeln. Ein Grundverständnis für rechtliche Zusammenhänge bringt sie durch ihre Ausbildung und Tätigkeit mit. Aufgrund ihrer persönlichen und beruflichen Situation sieht sich Frau Plümecke den zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen an die Schiedsstellentätigkeit gewachsen.

 

Herr Karl-Ludwig Böttcher ist seit vielen Jahren wohnhaft in Potsdam und hat hier auch lange Zeit gearbeitet. Durch seine früheren Tätigkeiten als Bürgermeister der Gemeinde Zeuthen und Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg sind ihm die Sorgen und Nöte der hier lebenden Einwohner bekannt. Aufbauend auf seiner langjährigen Vermittlungserfahrung als Interessenvertreter der Städte und Gemeinden und Mitglied zahlreicher Kommissionen und Ausschüsse möchte Herr Böttcher durch eine sachliche Herangehensweise um Verständnis füreinander werben und die Konfliktparteien so wieder an einen Tisch bringen. Dabei bringt er Verständnis für rechtliche Zusammenhänge, aber auch Pragmatismus für realistische Lösungsmöglichkeiten mit. Durch seinen Ruhestand verfügt Herr Böttcher zudem über ausreichend Zeit zur Ausübung dieses anspruchsvollen Ehrenamtes.

 

Es wird empfohlen, Herrn Karl-Ludwig Böttcher als stellvertretende Schiedsperson für die Dauer von fünf Jahren zu wählen. Durch die Wahl von Herrn Böttcher als stellvertretende Schiedsperson wird ein paritätisches Verhältnis insbesondere in Bezug auf Geschlecht und Alter der Schiedspersonen hergestellt. Die Empfehlung ist mit der Gleichstellungsbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam abgestimmt. Es steht der Stadtverordnetenversammlung frei, eine andere Person zu wählen.

 

Die vollständige Bewerbungsliste, die Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber sowie die Protokolle der Vorgespräche nnen von den Stadtverordneten im Büro der Stadtverordnetenversammlung eingesehen werden. Im Rahmen der Erörterung zur Auswahl der stellvertretenden Schiedsperson sind deren Persönlichkeitsrechte zu beachten. Die Öffentlichkeit ist erforderlichenfalls auszuschließen.


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Durch die Neuwahl einer Schiedsperson ergeben sich keine Veränderungen.


 

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