Beschlussvorlage - 20/SVV/0800

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.

Die Landeshauptstadt Potsdam tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt dem Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg bei.

 

2.

Thomas Morgenstern-Jehia, Fachbereichsleiter E-Government, wird als Vertretungsperson der Landeshauptstadt Potsdam in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes benannt.
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) steht vor den Herausforderungen aller Kommunen auf dem Weg zu einer modernen und leistungsfähigen Verwaltung mit einer entsprechenden IT-Infrastruktur. Sie muss Prozesse optimieren und digitalisieren sowie mit einen gestiegenen Investitions- und Fachkräftebedarf im IT-Bereich umgehen. Mit dem Inkrafttreten des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes 2018 haben die Anforderungen an Komplexität gewonnen. Die LHP ist verpflichtet einen elektronischen Zugang zu ihren Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 zu ermöglichen und diese leicht auffindbar über einen Portalverbund anzubieten. Sie muss elektronische Bezahlmöglichkeiten bereitstellen, elektronische Rechnungslegung ermöglichen, aber auch Georeferenzierung anbieten. Der erhöhte Investitionsbedarf in die technische Infrastruktur ergibt sich auch aus den bestehenden Sicherheits-anforderungen sowie aus datenschutzrechtlichen Vorgaben.

 

Um diese Herausforderung nicht alleinstehend, losgelöst vom Netzwerk der Kommunen Brandenburgs bewältigen zu müssen, beabsichtigt die Landeshauptstadt Potsdam dem im April 2020 gegründeten Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt beizutreten.

 

Der Zweckverband übernimmt klassische Aufgaben eines kommunalen IT-Dienstleisters, die perspektivisch bedarfsgerecht auf- und ausgebaut werden. Hierzu zählen derzeit:

 

  • Beratung im Bereich E-Government, IT-Strategie sowie der IT-Sicherheit
  • Einbindung der IT-Basiskomponenten des Landes Brandenburg
  • Bereitstellung von Schnittstellen und Standardisierung zu schnellen, zuverlässigen und nutzerorientierten Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes
  • Hosting von zunächst sechs Fachverfahren (Meldewesen, Gewerbewesen, Kommunales Finanzwesen, Personenstandswesen, Liegenschaftswesen, Personalabrechnung und Personalmanagement) im Rechenzentrum Cottbus
  • Dokumentenmanagementsystem zur Führung elektronischer Akten
  • Aus- und Fortbildung im Bereich der kommunalen Fachverfahren
  • Unterstützungsleistungen im Bereich des Datenschutzes.

 

Mit dem Beitritt der LHP zum Zweckverband besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die LHP kann benötigte Dienstleistungen individuell und bedarfsgerecht in Anspruch nehmen.

 

Mit einer Mitgliedschaft sind verschiedene Vorteile verbunden:

  • Stärkung der interkommunalen Kooperation und ndelung kommunaler Kompetenzen  
  • Schnittstelle zu Digitalisierungsexperten auf Landesebene
  • Erschließung von Synergiepotentialen und dadurch punktuelle Entlastung des IT-Bereichs
  • schnellere und flexiblere Reaktion auf neue gesetzliche Anforderungen und Vorgaben zur Umsetzung von Onlineangeboten
  • kommunalübergreifende IT-Standardisierung durch die gemeinsame Auswahl und einem gemeinsamen Betrieb von IT-Anwendungen
  • gestärkte Position der Verbandsmitglieder gegenüber Dritten (z.B. externen Dienstleistern)

 

Mit der Mitgliedschaft ist für die LHP die Zahlung eines jährlichen Grundbeitrages von 6.000 Euro verbunden.

 

Die LHP wird als Verbandsmitglied in der Verbandsversammlung, abgeleitet aus der Einwohnerzahl, in den ersten beiden Kalenderjahren über 15 Stimmen verfügen und dort durch Thomas Morgenstern-Jehia, Fachbereichsleiter E-Government, vertreten.

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Mit der Mitgliedschaft ist für die LHP einhrlicher Grundbeitrag von 6.000 Euro verbunden.

 

Es besteht kein Kontrahierungszwang für die Abnahme von IT-Dienstleistungen vom Zweckverband.

 

Der Abruf von Dienstleistungen erfolgt durch die LHP individuell, bedarfsgerecht und gegen ein Entgelt.

Die vom Zweckverband erhobenen Entgelte decken die Kosten für die Leistungserbringung. Bei darüberhinausgehendem Finanzbedarf wird eine Verbandsumlage erhoben, die sich am Stimmverhältnis der Mitglieder untereinander (und damit faktisch am Umsatz des Vorjahres) orientiert.

 

Die Aufwendungen, die mit der Mitgliedschaft zum Zweckverband auf das jeweilige Mitglied entfallen, können sich mit aufwachsender Mitgliederzahl verringern.

 

Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind durch das Budget des Fachbereichs E-Government in den Haushaltsjahren 2020/2021 ff. gedeckt.


 

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Anlagen

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