Beschlussvorlage - 20/SVV/0806

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg", 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick mit der Stadtwerke Potsdam GmbH wird zugestimmt (siehe Anlage 3).
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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, dem „Städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ und der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße“ Brauhausberg Teilbereich Am Brauhausberg/Am Havelblick“ mit der Stadtwerke Potsdam GmbH zuzustimmen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Durch die vertraglichen Regelungen werden keine zusätzlichen Herstellungskosten für die Landeshauptstadt Potsdam ausgelöst. Die Herstellungskosten werden vollständig von der Vertragspartnerin (Stadtwerke Potsdam GmbH) getragen (Max-Planck-Straße und Minsk-Terrassen) bzw. sind bereits Bestandteil des städtischen Finanzhaushaltes der Stadt („grünes Dreieck“ als Teil der Umbaumaßnahmen für das Leipziger Dreieck).

Folgekosten

Folgekosten, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen nach Realisierung zu erwarten sind, fallen für die Instandhaltung des Spielbereichs auf den Minskterrassen an. Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

Kostenposition              geschätzter Aufwand in €    Finanzierung aus Produktkonto

Unterhaltungskosten ca. 7.179 5221100

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

(Die Unterhaltungskosten für die Max-Planck-Straße stehen im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich „Am Brauhausberg/Am Havelblick“ und werden dort berücksichtigt. Die Folgekosten für das „grüne Dreieck“ sind bereits Bestandteil des städtischen Finanzhaushaltes der Stadt („grünes Dreieck“ als Teil der Umbaumaßnahmen für das Leipziger Dreieck.)

 

 

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Anlagen

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