Beschlussvorlage - 20/SVV/0806
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße/Brauhausberg", 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg/Am Havelblick, Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag mit den Stadtwerken
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
|
Entscheidung
|
|
|
19.08.2020
|
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung zum Beschlussvorschlag:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, dem „Städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“ und der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße“ Brauhausberg Teilbereich Am Brauhausberg/Am Havelblick“ mit der Stadtwerke Potsdam GmbH zuzustimmen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Realisierungskosten
Durch die vertraglichen Regelungen werden keine zusätzlichen Herstellungskosten für die Landeshauptstadt Potsdam ausgelöst. Die Herstellungskosten werden vollständig von der Vertragspartnerin (Stadtwerke Potsdam GmbH) getragen (Max-Planck-Straße und Minsk-Terrassen) bzw. sind bereits Bestandteil des städtischen Finanzhaushaltes der Stadt („grünes Dreieck“ als Teil der Umbaumaßnahmen für das Leipziger Dreieck).
Folgekosten
Folgekosten, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen nach Realisierung zu erwarten sind, fallen für die Instandhaltung des Spielbereichs auf den Minskterrassen an. Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:
Kostenposition geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto
Unterhaltungskosten ca. 7.179 5221100
Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.
(Die Unterhaltungskosten für die Max-Planck-Straße stehen im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36-2 „Leipziger Straße/Brauhausberg“, Teilbereich „Am Brauhausberg/Am Havelblick“ und werden dort berücksichtigt. Die Folgekosten für das „grüne Dreieck“ sind bereits Bestandteil des städtischen Finanzhaushaltes der Stadt („grünes Dreieck“ als Teil der Umbaumaßnahmen für das Leipziger Dreieck.)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
196,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
126,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
4,9 MB
|