Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0810

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

In Zusammenarbeit mit der Eigentümerin und Betreiberin der öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen, der Stadtwerke Potsdam GmbH wurde geprüft, ob sich die vorhandenen Straßenbeleuchtungsanlagen zu Ladesäulen für Elektrofahrzeuge umrüsten lassen.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der aktuelle technische Ausbaustandard der Potsdamer Straßenbeleuchtung keine zusätzlichen Einrichtungen zum Laden von Elektrofahrzeugen zulässt und ein Umrüsten mit erheblichen technischen Aufwand verbunden wäre.

Ein entsprechendes Umrüsten ist daher nicht zu empfehlen.

 

Begründung:

Tagsüber sind die öffentlichen Straßenbeleuchtungsanlagen spannungsfrei und die nachts anliegende Anschlussleistung würde nur ein sehr langsames Aufladen von Elektrofahrzeugen zulassen.

Die öffentliche Straßenbeleuchtung in Potsdam wird darüber hinaus über ein eigenes Kabelnetz versorgt, wobei mehrere Lichtpunkte (Lichtmaste/Laternen) jeweils über ein dreiadriges Kabel an einen Schaltschrank in Reihe angeschlossen sind. Für zusätzliche Technik ist keine Kabelverbindung vorhanden. Um nachträglich Lademöglichkeiten zu installieren, müssten z.B. die betreffenden Beleuchtungsmaste eine neue Verkabelung (sternförmig / direkt vom Schaltschrank) oder einem separaten Stromanschluss aus dem Versorgungsnetz der EWP, einen eigenen Sicherungskasten sowie Energiezähler erhalten. Zudem muss die Standfestigkeit der Beleuchtungsmaste geprüft und bei Notwendigkeit hergestellt werden (neue Spezialmaste).

 

Verbunden mit deutlich höheren Kosten, sowohl für die betroffenen Beleuchtungsmaste als auch für die Ladestationen (Sonderlösungen) steht der Aufwand, Ladestationen mit der öffentlichen Straßenbeleuchtung zu kombinieren, in keinem Verhältnis zur separaten Aufstellung von Ladeinfrastruktur, so wie es das „Standortkonzept für die öffentliche Ladeinfrastruktur in der Landeshauptstadt Potsdam“, beschlossen am 11.04.2018 (18SVV0009), vorsieht.

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Fazit finanzielle Auswirkungen


 

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