Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0811
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitnahme von Elektro-Rollstühlen in öffentlichen Verkehrsmitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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19.08.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Rollstühle werden in den Fahrzeugen der Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH (ViP) im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazität stets befördert. In seltenen Einzelfällen ist es in der Vergangenheit vorgekommen, dass bereits alle Mehrzweckbereiche in einem Fahrzeug durch Rollstühle belegt waren. Um solche Situationen zu vermeiden, werden die Fahrzeuge entsprechend ihrer Kapazität bedarfsgerecht eingesetzt. So sind beispielsweise auf der Linie 694 (Hermannswerder, Küsselstr. – Drewitz, Stern-Center) planmäßig ausschließlich Gelenkbusse mit jeweils zwei Mehrzweckbereichen im Einsatz. Im Falle einer Konkurrenz zwischen Rollstühlen, Fahrrädern und Kinderwagen sind Rollstühle vom Fahrpersonal der ViP prioritär zu behandeln.
Elektrische Rollstühle, sogenannte E-Scooter, weisen aufgrund ihrer Bauart einen anderen Schwerpunkt auf und müssen deshalb für die Mitnahme in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs zertifiziert sein. Bundesweit dient dazu eine am 15. November 2017 im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Verkehrsblatt K 4431 A) veröffentlichte Plakette, welche von den jeweiligen Herstellern ausgestellt wird. Die Beförderung kann somit nur unter der Voraussetzung einer vorhandenen Plakette erfolgen bzw. führt das Vorhandensein dieser Plakette zu einer Mitnahmepflicht der Verkehrsunternehmen. Eine Mitnahmeverpflichtung gilt für Nutzer von E-Scootern, die schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ sind oder den entsprechenden Scooter von der Krankenkasse verschrieben bekommen haben.
Die Mitnahmepflicht erstreckt sich dabei auf 4-rädrige E-Scooter bis zu einer Gesamtlänge von 1,2 m und einem Gesamtgewicht von maximal 300 kg inkl. Fahrer/in. Zudem muss der E-Scooter über eine zusätzliche Feststellbremse verfügen, für die Rückwärtseinfahrt in den Bus oder die Straßenbahn geeignet sein und für bestimmte Beschleunigungskräfte ausgelegt sein. Die Eignung des E-Scooters für die Mitnahme im Bus muss vom Hersteller in der Bedienungsanleitung festgestellt werden. Linienbusse müssen ebenfalls bestimmte Auflagen erfüllen. Auch hierfür gibt es ein Piktogramm, welches im Außenbereich der Fahrzeuge angebracht ist.