Antrag - 20/SVV/0660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert als Gesellschaftervertreter dafür zu sorgen, dass Corona bedingte Unterdeckungen in 2020, durch den Gesellschafter ausgeglichen werden.


 

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Erläuterung


Begründung:

 

Die Bettenkapazität des Ernst von Bergmann Klinikums konnte während der akuten Corona-Krise bei Weitem nicht ausgelastet werden. Durch den „Rettungsschirm“ der Bundesregierung wird zwar eine Unterstützung in Höhe von 560 EUR pro nicht belegtem Bett in Aussicht gestellt, hierdurch werden jedoch die tatsächlichen Kosten des Schwerpunktversorgers Ernst von Bergmann Klinikum nicht gedeckt.

Die Deckungslücke soll durch den Gesellschafter, die LHP, finanziert werden.

 

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