Antrag - 20/SVV/0735

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. r das Schulzentrum am Stern muss der Zugang zum Außengelände an der Nuthe sichergestellt werden. Dazu bedarf es einer Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden, wie sie in der Vergangenheit bereits stattgefunden hat, um die überalterten Bäume an der Zuwegung zu fällen. Es können vorab zwei mögliche Wegevarianten geprüft werden.
  2. r die Arbeit mit den Schülern auf dem Außengelände soll zeitnah ein Hygienekonzept entworfen und umgesetzt werden. In der Folge ist der Lehrbetrieb dort wieder zu ermöglichen.


 

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Gesamtschule am Stern arbeitet nach den Prinzipien der Montessori-Pädagogik. Dazu gehört zu einem nicht unerheblichen Teil auch der Bildungsauftrag im Außengelände, wofür der Schule ein etwa 1 ha großes Grundstück an der Nuthe für den Unterricht der 7. und 8. Klassen zur Verfügung steht. Die Schule ist öffentlich tätig; somit wird das Konzept von der LHP unterstützt.

Derzeit kann das Gelände nur schwierig bzw. mit erheblichen Schwierigkeiten erreicht werden, weil die Zuwegung durch den drohenden Astbruch überalterter Bäume am Wegrand aus Sicherheitsgründen zunächst gesperrt werden musste. Für die Zuwegung sind zwei mögliche Wegevarianten möglich, die unterschiedlich aufwändig sichergestellt werden könnten.

In der Auseinandersetzung mit dem Land Brandenburg im Jahr 2017 wurde dieser Fall diskutiert und zu Lasten des Landes entschieden. Leider ist bisher jedoch nichts passiert.

Die LHP muss deshalb entweder eine verbindliche, zeitnahe Regelung durch das Land Brandenburg in Anspruch nehmen oder selbst initiativ tätig werden, um die Umsetzung des Schulkonzeptes zu gewährleisten.

Im Zuge der Corona-Krise ist der Schule die Arbeit auf dem Außengelände untersagt worden. Es scheint dafür keinen weiteren nachvollziehbaren Grund zu geben, da unter Einhaltung der üblichen Hygienemaßnahmen (Abstandregel, Desinfektionsmöglichkeiten, usw.) ein Lehrbetrieb, gerade in den höheren Klassenstufen, ohne weiteres möglich sein sollte. Die LHP soll deshalb mit der Schule schnellstmöglich ein Hygienekonzept erarbeiten und umsetzen, um den Unterricht hier wieder zu ermöglichen.


 

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Anlagen

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