Antrag - 20/SVV/0756

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob für den Zeitraum vom 05.09.20 04.10.20 - Feierlichkeiten zum Tag der Deutschen Einheit 2020 Ausnahmen vom Ladenschlussgesetz für Sonntage und gesetzliche Feiertage für den Potsdamer Einzelhandel dahingehend gewährt werden können, dass Ladengeschäfte ab 12.00 Uhr geöffnet werden dürfen. 
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Kommen gucken staunen: „Einheits-Expo 30 Jahre 30 Tage 30 x Deutschland“ Zum 30. Jahrestag an 30 Tagen Einheit und Vielfalt in Potsdam erleben.“ So lautet das Motto der Landeshauptstadt Potsdam für die diesjährigen Feierlichkeiten zum „Tag der Deutschen Einheit“. Nach den „Corona“-bedingten Umsatzausfällen und den daraus resultierenden Steuermindereinnahmen für die Landeshauptstadt Potsdam, wäre eine entsprechende Öffnung der Ladenöffnungszeiten eine kleine, wenn auch wichtige Kompensation. Diese Kompensation hilft sowohl den Einzelhandelsgeschäften im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Konsolidierung, als auch mittelbar dem Stadthaushalt. Der evangelische und der katholischen Kirchenkreis Potsdam haben jeweils in Vorgesprächen ihr Einverständnis erklärt und werden ein solches Anliegen - bei einer möglichen Öffnung an Sonntagen ab 12:00 Uhr unterstützen. Darüber hinaus wäre dies eine ideale Möglichkeit der Einbindung des Potsdamer Einzelhandels in die Feierlichkeiten zur Deutschen Einheit sowie ohnehin grundsätzlich zur Stärkung der Attraktivität Potsdams für Touristen.   
 

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Anlagen

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