Antrag - 20/SVV/0796

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung (SVV) fordert den Oberbürgermeister auf, die Prüfung zügig abzuschließen und spätestens in der SVV-Sitzung am 16. September 2020 das abschließende Prüfergebnis vorzulegen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat mit ihrem Antrag vom 08.05.2019 (19/SVV/0311) den Oberbürgermeister mit der Prüfung beauftragt, ob die Fähre Nr. 1 vom Kiewitt nach Hermannswerder prinzipiell und wegen des Totalumbaus des Leipziger Dreiecks:

 

  1. Von Montag bis Freitag von 06:00 bis 24:00 Uhr verkehren kann.  
  2. Kurzfristig durch ein modernes Fahrzeug z.B. mit Hybridantrieb mit barrierefreiem Zugang ersetzt werden kann.

 

Der Zwischenbericht zu dieser Drucksache im KUM-Ausschuss am 24.10.2029 durch Herrn Niehoff hatte auch keine neuen Erkenntnisse gebracht. Die Prüfung soll erst im 4. Quartal 2020, also wahrscheinlich vor Weihnachten, abgeschlossen sein. (Laut Antwort aus dem GB/FB 4/46 auf die Kleine Anfrage zu diesem Sachverhalt vom 9.10.2029.)

Die Prüfung dauert bereits dem Sachverhalt gemäß überproportional lange, die Verkehrssituation um das Leipziger Dreieck, aber vor allem in der Templiner Vorstadt erfordert einen leistungsfähigen zeitlich und technisch leistungsfähigen Fährverkehr mit einer neuen Fähre. Die Havarien und Ausfälle der bestehenden Fähre häufen sich weiter. Weder die Anschaffung eines neuen Fährfahrzeuges, noch die Einstellung eines weiteren Fährmannes rechtfertigen eine weitere Blockade dieser notwendigen Problemlösung. Die Brücken-Variante dürfte sich aufgrund der immensen technischen, denkmalrechtlichen, ökologischen und finanziellen Probleme als obsolet erwiesen haben.
 

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