Antrag - 20/SVV/0781

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass der coronabedingt im 2. Schulhalbjahr 2019/20 fast gänzlich entfallene Schulschwimmunterricht der Potsdamer Drittklässler*innen bis Ende 2021 für alle betroffenen Schüler*innen vollumfänglich (mindestens 15 Schwimmstunden) nachgeholt wird.

 

Dem Ausschuss für Bildung und Sport ist zur Umsetzung bis November 2020 zu berichten.

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Erläuterung

Begründung:

 

Auf Grund der anhaltenden Corona-Krise konnte der Schwimmunterricht für die Hälfte der Drittklässler*innen in Potsdam (die, die im 2. Halbjahr Schwimmunterricht hätten haben müssen) nahezu nicht stattfinden. Es ist jedoch lebensnotwendig, allen Kindern das Schwimmenlernen im Rahmen der Grundschulzeit zu ermöglichen. Zugleich ist es pflichtiger Bestandteil der Schullaufbahn. Bisher gibt es nur für 190 komplette Nichtschwimmer*innen Nachholangebote der Stadt (siehe Kleine Anfrage 20/SVV/0522).

 

Die Stadt schätzt den Schulschwimmunterricht gemäß der Rückfrage zur Kleinen Anfrage (Drucksache 20/SVV/0694) auch als prioritär ein, hat ihn bisher allerdings nur für die absoluten Nichtschwimmer*innen ermöglicht. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass alle anderen sicher schwimmen können sicher bedeutet, dass sie mindestens über das Jugendschwimmabzeichen in Bronze verfügen müssen.

 

Darüber hinaus steht jeder/jedem Potsdamer Schüler*in dieser Schwimmunterricht, der ja im Rahmen des Sportunterrichts sogar bewertet wird, gemäß Gleichbehandlungsgrundsatz zu. Daher ist dies binnen der kommenden anderthalb Jahre für alle vom Ausfall betroffenen Schüler*innen zu ermöglichen.

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Anlagen

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