Antrag - 20/SVV/0605

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Entgeltgleichheit in der Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam und den städtischen Betrieben zu überprüfen und dafür im Rahmen des bundesweiten Projektes „Gleicher Lohn - eg-check.de“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes einen Entgeltgleichheits-Check durchzuführen.

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Erläuterung

Begründung:


Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt immer noch rund 21 Prozent weniger als Männer. Die Landeshauptstadt ist verpflichtet, die Entgeltgleichheit und damit gerechte Löhne für alle sicher­zustellen.

Um zu prüfen, ob es eine Lohnlücke gibt und wie groß diese tatsächlich ist, bietet die Anti­diskriminierungsstelle des Bundes mit dem Projekt „Gleicher Lohn - eg-check.de“ ein bundesweit verwendetes und etabliertes Instrumentarium zur Prüfung und damit zur Förderung der Entgelt­gleichheit an.

Mit dem Instrumentarium „eg-check“ soll in der LHP geprüft werden, ob bzw. welche Lohnlücke es beim Arbeitsentgelt der Landeshauptstadt Potsdam gibt. Der Entgeltgleichheits-Check zeigt die konkreten Ursachen auf und berechnet das finanzielle Ausmaß einer Benachteiligung.

Mit eg-check.de wird jeder Entgeltbestandteil separat geprüft. Denn es reicht nicht aus, das gesamte Bruttoarbeitsentgelt zu analysieren. Dann ließe sich die Ursache der Benachteiligung nicht entdecken – und nicht beseitigen. Dies ist auch gängige arbeitsrechtliche Praxis.

  • Erhalten Frauen und Männer gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit?
  • Wird Arbeit geschlechtsneutral bewertet? Findet eine gerechte Bewertung der wesentlichen Anforderungen und Belastungen statt?
  • Ist Elternzeit ohne finanzielle Nachteile, zum Beispiel ohne Rückstufung beim Grundentgelt möglich
  • Werden Überstunden von teilzeitbeschäftigten Personen gerecht bezahlt?

Mit erfolgreicher Anwendung des Entgeltgleichheits-Checks kann die LHP ein Zertifikat von der Antidiskriminierungsstelle erhalten.

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist dazu in ihrer Sitzung im November 2020 zu berichten.

 

 


 

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