Antrag - 20/SVV/0641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Hauptausschuss wird gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf neu gebildet und -besetzt.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordneten unserer Fraktion legen mit Wirkung zum 19.08.2020 ihre Mandate im Rahmen der jährlichen Rotation nieder und geben sie an Nachrücker*innen weiter. Damit ist eine Vertretung unserer Fraktion gem. § 41 Kommunalverfassung (BbgKVerf) nicht mehr gewährleistet.

 

Eine einfache Neubesetzung durch die Fraktion ist im Falle des Hauptausschusses wegen entgegenstehender Regelungen der BbgKVerf nicht möglich. Daher ist der Beschluss über die Neubildung formal erforderlich, um die korrekte Zusammensetzung des Hauptausschusses zu sichern.


 


 

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