Antrag - 20/SVV/0715

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt neu bestellt:
  

Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen Herr Daniel Keller

 Herr David Kolesnyk

  

Fraktion Bündnis 90/ Frau Janny Armbruster Herr Dr. Gert Zöller

Die Grünen      Herr Andreas Walter

  

Fraktion DIE LINKE Herr Stefan Wollenberg Frau Dr. Sigrid Müller

 Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

  

Fraktion CDU Frau Anna Lüdcke Herr Goetz T. Friederich

  

Fraktion DIE aNDERE Herr Christian Kube Herr Carsten Linke

 

Fraktion AfD Herr Chaled-Uwe Said

 

Fraktion der Freien Demokraten Herr Björn Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis Herr Wolfhard Kirsch

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion DIE aNDERE hat mit der Drucksache 20/SVV/0641 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, weil durch Mandatswechsel nunmehr

 

………………….

………………….  für die Fraktion DIE aNDERE  

 

 

Mitglieder im Hauptausschuss werden sollen.

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 
 

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