Beschlussvorlage - 20/SVV/0870

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Mehrgenerationenhaus „Treffpunkt Freizeit“ soll im Bundesförderprogramm Mehrgenerationenhaus mit der Laufzeit 2021 bis 2028 weiterhin gefördert werden.
 

Die Einrichtung „Treffpunkt Freizeit“ des Trägers KUBUS (Gesellschaft für Kultur, Begegnung und soziale Arbeit in Potsdam gemeinnützige GmbH; LHP ist Mehrheitsgesellschafter) wird seit 2006 u.a. aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und durch die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Bildung, Jugend und Sport, kofinanziert. Das Angebot bedient die kommunalen Planungen zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

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Erläuterung


Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

 

Begründung:

 

Der „Treffpunkt Freizeit“ ist ein lebendiger und offener Ort für Kinder, Familien, Erwachsene, Senioren und Seniorinnen in Potsdam. Gemeinsam mit Vereinen, Initiativen und engagierten Menschen wird hier ein attraktives und beliebtes Freizeit-, Kultur- und Bildungsprogramm gestaltet.

Aufgrund der über 50jährigen Tradition des Hauses, der in der Stadt Potsdam einmaligen räumlichen und personellen Ausstattung und den bereits bestehenden Angeboten hat dieser Standort die Aufgabe und das Potenzial als überregionale Einrichtung mit einmaligen und regelmäßigen Veranstaltungen Kinder, Jugendliche und Erwachsene aus allen Stadtteilen der Landeshauptstadt anzusprechen.

Nach einem Trägerwechsel 2010 und einer späteren Evaluation konnte im Ergebnis festgestellt werden, dass die Vielzahl der Angebote sowie die soziale, kulturelle und generationsübergreifende Ausrichtung der Angebote wieder mehr Menschen angezogen haben und die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer von Jahr zu Jahr angestiegen ist. Dank des engagierten Einsatzes aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und beteiligten Akteure im „Treffpunkt Freizeit“ sowie der Unterstützung durch verschiedene Zuwendungsgeber verfügt das Haus heute über ein breites Angebot, dass von den Potsdamerinnen und Potsdamern sehr gut nachgefragt und genutzt wird. Umso prekärer würde sich ein Wegfall der Förderung aus dem Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus auswirken. Dies würde aus Sicht des erreichten qualitativen Niveaus und der Vielfalt der Angebote, sowie aus Sicht des Bedarfs der Besucherinnen und Besucher des „Treffpunkt Freizeit“ einen sehr bedauernswerten Rückschritt darstellen.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fördert im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus mit der Laufzeit 01.01.2021 bis 31.12.2028 Zuwendungsempfänger mit bis zu 40.000,00 Euro jährlich als nicht rückzahlbaren Zuschuss im Wege einer Festbetragsfinanzierung. Voraussetzung für eine Förderung im o.g. Programm ist eine jährliche Kofinanzierung in Höhe von 10.000,00 Euro, die vorrangig durch die Kommune, in der das Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhaus liegt, zu erbringen ist.

r die zukünftige Förderung des „Treffpunkt Freizeit“ als Mehrgenerationenhaus wird darüber hinaus die Vorlage eines Beschlusses der Vertretung der kommunalen Gebietskörperschaft vorausgesetzt.

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Die für die Kofinanzierung des Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander reinander des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) 01.01.2021 bis 31.12.2028 erforderlichen Mittel sind im Doppelhaushalt 20/21 sowie der Mifi eingeplant. Bei der Aufstellung der kommenden Doppelhaushalte wird der Ansatz entsprechend verstetigend bis zum Abschluss der Förderperiode angemeldet.

 

Details siehe Anlage / Formular Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

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Anlagen

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