Anfrage - 20/SVV/0877

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Beschlussvorschlag

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Was bedeutet es für die Badestelle „Badewiese Groß Glienicker See“, dass in diesem Jahr eine erstmalige Ausweisung nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung erfolgte für Badeaufsicht, Sanitäranlagen, Rettungsmittel, Müllentsorgung, Pflege und Unterhalt etc.?

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