Anfrage - 20/SVV/0899

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Auf Wunsch des Ortsvorstehers des OT Groß Glienickes, bestätigt durch den Ortsbeirat und dem Antrag von SPD und CDU, DS 19/SVV/0324 „Umbau des Trafohauses in der Waldsiedlung Groß Glienicke“, hat der Oberbürgermeister eine Änderung des B-Plans 11a erarbeitet. Dieser Entwurf wird in der Zeit vom 27.07.-31.08.2020 im Rahmen einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, Öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11A "Waldsiedlung" (OT Groß Glienicke), Teilbereich Nordwest

 https://www.potsdam.de/bebauungsplan-nr-11a-waldsiedlung-ot-gross-glienicke-1-aenderung-teilbereich-nordwest

 

öffentlich ausgelegt. Den dort wohl erstmals veröffentlichten Planungsunterlagen ist zu entnehmen, dass  neben einer leichten Erhöhung der Grundfläche des Trafohauses zusätzlich zwei Allgemeine Wohngebiete mit WA2 (GF 1.780 m², 0,25, III, o) und WA 3 (GF 1000 m², 0,35, III, o) neu ausgewiesen werden sollen. Eines dem vorgeschlagenen WA3 vergleichbares Baufeld ist wohl vor Ort durch Beibehaltung der Straßenführung und einem Gebäude überbaut und nicht o. w. nach dem gültigen Plan nutzbar.

 

Frage: Welche Umstände führten dazu, dass es zu diesen zusätzlichen, bisher nicht öffentlich kommunizierten Planentwurfserweiterung zu Gunsten der Planungsbegünstigten kam?

 


 

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