Beschlussvorlage - 20/SVV/0807

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick entschieden (gemäß Anlagen 3, 4A, 4B, 5A, 5B und 6).
  2. Den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg", 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird zugestimmt (siehe Anlagen 9 und 10).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).
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Erläuterung

 

Berechnungstabelle Demografieprüfung:

 

Begründung zum Beschlussvorschlag:

Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis, über die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen zum Bebauungsplan Nr. 36-2 "Leipziger Straße / Brauhausberg“, 1. Änderung, Teilbereich Am Brauhausberg / Am Havelblick zu entscheiden und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan zu fassen. Die finanziellen Auswirkungen sowie die nähere Erläuterung zur Erforderlichkeit der Beschlussvorlage ergeben sich aus den folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:


 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

Realisierungskosten

Bei Inkraftsetzung der Planung werden Kosten für die Umsetzung der Planung anfallen. Die zu erwartenden Realisierungskosten werden durch einen Dritten übernommen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.

Folgekosten

Folgekosten, die nach Realisierung der Planung zu erwarten sind, werden für die Instandhaltung und Pflege der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie für den Betrieb der Gemeinbedarfseinrichtung (Personalkosten) angenommen.

Die Höhe der zu erwartenden jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung wird angegeben mit:

 

Kostenposition              geschätzter Aufwand in € Finanzierung aus Produktkonto

Instandhaltung öffentlicher
Erschließungsanlagen ca. 3.820 5221200

Pflege öffentlicher Grünflächen ca. 1.730 5221100

Auf den Haushaltsvorbehalt auch für künftige Jahre wird hingewiesen.

Aus den beiden dieser Beschlussvorlage beigefügten städtebaulichen Verträgen ergeben sich für die Landeshauptstadt Potsdam keine Realisierungs- und Folgekosten.
 

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