Antrag - 00/SVV/0924

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu erkunden, ob sich die in anderen Städten anzutreffenden, durch Leuchtschrift weithin sichtbaren Geschwindigkeitsanzeigen bewährt haben. Aus diesem Prüfergebnis abgeleitet ist ggf. ein Konzept zu erarbeiten, wo in Potsdam mitnwelchen Kosten und in welchem Zeitraum die Installation derartiger Anzeigen angebracht wäre. Hierüber idt der Stadtverordnetenversammlung im April 2001 ein Bericht und ggf. ein Umsetzungsvorschlag vorzutragen.

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Erläuterung

Es gibt in Potsdam zahlreiche Straßen, auf denen die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen unverhätlnismäßig oft überschritten werden. Dies ist ganz besonders im Bereich von Kindergärten und Schulen gefährlich. Selbst ausgeschilderte Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h werden regelmäßig missachtet.

In manchen Städten, u.a. im Außenbereich von München, hat man an derart neuralgischen Punkten weithin sichtbare Geschwindigkeitsanzeigen installliert, die dem ankommenden Autofahrer, aber auch Passanten und anderen Verkehrsteilnehmern, bereits in einer Entfernung von etwa 150 Metern signalisieren, wie schnell er fährt. Auf der folgenden Strecke bis zur Anzeigentafel wird jede weitere Veränderung der Geschwindigkeit sofort angezeigt. /Sie fahren 45 ... 41 ... 35 ... 31)

Es ist eindeutig festzustellen, dass zu schnell fahrende Autofahrer entweder sofort oder zumindest kontinuierlich ihre Geschwindigkeit verringern und damit die Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern minimieren. Nicht auszuschließen ist, dass darüber hinaus mit dieser Maßnahme ein allgemein verkehrserzieherischer Erfolg erzielt wird.

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