Antrag - 20/SVV/0923
Grunddaten
- Betreff:
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Auszugserlaubnis für Careleaver
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Einreicher*:
- Annina Beck, Mitglied im Jugendhilfeausschuss
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.09.2020
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
Jungen Erwachsenen Geflüchteten, die aus Jugendhilfeeinrichtungen ausziehen, im Sinne des SVV Beschlusses vom 3.6.2020 zur Vorlage 20/SVV/0518 in eigenen Wohnungen unterzubringen.
Sollten die jungen Geflüchteten auf Grund ausländerrechtlicher Bestimmungen keinen Rechtsanspruch auf einen Wohnungsbezug und keinen Anspruch auf einen auf einen Wohnberechtigungsschein haben, sollen für diese Gruppe Nutzungswohnungen von der Stadt vorgehalten werden. Es soll eine Erlaubnis erteilt werden, einen eigenen Mietvertrag zu unterschreiben. Eine engmaschige sozialarbeiterische Begleitung soll gewährt werden, mindestens nach den Vorgaben des LAufnG.
Erläuterung
Begründung:
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete werden in der Stadt Potsdam in stationären Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Die Hilfen dauern in den meisten Fällen auf Grund des besonderen Bedarfs länger an als bis zur Volljährigkeit.
Nach erfolgreichem Abschluss der Jugendhilfe sind die die jungen Menschen in der Regel in ihren Integrationsprozessen weit vorangeschritten.
Ein Einzug in eine Gemeinschaftsunterkunft würde für die jungen Menschen in diesem Prozess ein Rückschritt bedeuten und somit auch die geleistete Jugendhilfe konterkarieren. Die jungen Menschen gehen einer Ausbildung oder einer Arbeit nach, sie sind in der Lage ihren Lebensunterhalt zumindest überwiegend selber zu bestreiten. Für die Fortführung der Ausbildung oder Erwerbstätigkeit ist es wichtig, dass sie ein ruhiges Umfeld und ggf. die Möglichkeit eines Arbeitsplatzes haben.
Dass mit Abschluss der Jugendhilfe die langjährig andauernden Asyl- und Klageverfahren noch nicht abgeschlossen sind, liegt nicht in der Verantwortung der jungen Menschen. Allein dieser Status darf ihre weitere gute Integration nicht erschweren.