Anfrage - 20/SVV/0953

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bundesrat hat am 14.02.2020 beschlossen, dass auf Schutzstreifen für den Radverkehr ein generelles Halteverbot gilt. Zudem sind eigene Fahrradzonen und Grünpfeile ausschließlich für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Zusätzlich passt die Verordnung den Bußgeldkatalog an. Teurer werden insbesondere die Geldbußen für unzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr, ebenso wie das Parken auf Geh- und Radwegen.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

Welche Maßnahmen wurden getroffen, um die Regelung dauerhaft und nachhaltig in Potsdam umzusetzen?

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