Beschlussvorlage - 20/SVV/0763
Grunddaten
- Betreff:
-
Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 1 Finanzen, Investitionen und Controlling
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Rechnungswesen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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19.08.2020
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16.09.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Finanzen
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Vorberatung
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02.09.2020
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Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) vom 20.05.2020 wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der SVV einen Entwurf zur Änderung der Hundesteuersatzung (HStS) der LHP im Hinblick auf die steuerliche Behandlung von Jagdgebrauchshunden vorzulegen.
Bislang werden Jagdgebrauchshunde nach § 4 Abs. 3 Buchstabe d) der HStS, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, auf Antrag vollständig von der Hundesteuer befreit. Voraussetzung dafür ist, dass die Jagdgebrauchshunde die notwendige Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich abgelegt haben und die Hundehalterinnen und Hundehalter im Besitz eines gültigen Jagderlaubnisscheines sind. Die vollständige Steuerbefreiung wurde, aufgrund des örtlichen Satzungsrechts, in der Vergangenheit auf das Stadtgebiet der LHP eingeschränkt.
Mit der nunmehr beauftragten Neufassung der HStS, welche am 1. des auf die Bekanntmachung folgenden Monats in Kraft treten soll, soll die auf das Gebiet der Stadt Potsdam einschränkende Regelung mit der Folge entfallen, dass alle Jagdgebrauchshunde mit erfolgreich abgelegter Brauchbarkeitsprüfung einem um 50 % ermäßigten Steuersatz unterliegen.
Damit werden die Zeit und das Engagement der Jägerinnen und Jäger unter dem Aspekt einer waidgerechten Jagd gewürdigt.
Fazit finanzielle Auswirkungen
Im Hinblick auf das gesamte Steueraufkommen der Landeshauptstadt Potsdam sind die finanziellen Auswirkungen aus der Änderung der HStS annährend aufkommensneutral.
Eine konkretisierende Aussage zu den Auswirkungen für die Jahre 2020 bis 2024 ist erst nach Bearbeitung der insoweit gestellten Anträge möglich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37 kB
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2
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(wie Dokument)
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22,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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15,2 kB
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