Anfrage - 20/SVV/0992
Grunddaten
- Betreff:
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Handhabung des Rechtes von persönlichen Erklärungen durch Stadtverordnete
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Menzel, BVB / Freie Wähler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Anhörung
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16.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung Potsdam sieht vor, dass persönliche Erklärungen zu jedem Tagesordnungspunkt abgegeben werden können sowie darüber hinaus eine persönliche Erklärung zu allgemeinen politischen Inhalten der Stadt, auch wenn sie nicht auf der Tagesordnung stehen. Dieses Recht wurde dem Stadtverordneten von BVB / FREIE WÄHLER jedoch in der Sitzung am 19.08.2020 verwehrt - ihm wurde entgegen dem Wortlaut der Geschäftsordnung nur eine persönliche Erklärung insgesamt zugebilligt. Eine persönliche Erklärung zu diesem Verbot durch die Versammlungsleitung wurde ebenfalls unterbunden.
Ich frage daher den Hauptverwaltungsbeamten:
Ist es richtig, dass die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung in der Landeshauptstadt Potsdam, für gewählte Stadtverordnete gleichartig angewendet wird?