Anfrage - 20/SVV/1002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bearbeitung von B-Plänen erfolgt wegen der vorhandenen begrenzten Planungsressourcen in der Landeshauptstadt Potsdam nach einer abgestimmten komplizierten Prioritätenliste.  Nun wurde mit dem Argument, ein nicht mehr benötigtes Trafohaus (ca. 120 m²) in ein Multicafé umbauen zu wollen, an dieser Prioritätenliste vorbei, eine vermeintliche kleine Planungsänderung des gültigen B-Plans 11A Waldsiedlung durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2020 vorgezogen. Erst im Rahmen der Auslegung stellte sich heraus, dass das Trafohaus abgerissen werden soll und das Planungsamt drei allgemeine Wohngebiete mit 5.280 m² überbaubarer Fläche vorschlägt. Wichtige öffentliche Bauvorhaben kommen wegen der begrenzten Planungsressourcen nicht weiter und eine Planung von drei allgemeinen Wohngebieten für einen privaten Investor auf ca. 5.280 m² überbaubarere Fläche, wird außer der Reihe im Planungsamt mit dem Argument eine Umnutzung eines Trafohauses in ein Multicafé zu betreiben, vorgezogen. Dies geschieht ohne die Nutzung eines Gebäudes (hier WA1) als Multicafé und weiterer nunmehr durch den Investor in Aussicht gestellte öffentliche Nutzungen (Kinderbetreuung, Schachraum usw.), im Vorentwurf der 1. Änderung durch textliche Festsetzungen o.ä. zu sichern.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wie will der Oberbürgermeister auf diese in meinen Augen trickreich entstandene Situation reagieren?

 

Mit dem Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11A "Waldsiedlung" (DS 20/SVV/0493) erfolgte zugleich auch die Entscheidung über die Zurückstufung des im Verfahren befindlichen Bebauungsplans Nr. 22 "Am Weinberg" (OT Groß Glienicke) in die Priorität II der Prioritätenliste für die Verbindliche Bauleitplanung.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt

 

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