Antrag - 20/SVV/0939

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Naturdenkmäler der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) unverzüglich als solche zu kennzeichnen.

 

Schwer auffindbare Naturdenkmäler sollen darüber hinaus mit Wegweisern ausgeschildert werden.

 

Außerdem sollen weitergehende Informationen zur genauen territorialen Lage der Naturdenkmäler im Stadtgebiet, zum Grund ihrer Unterschutzstellung und zu den mit dem Schutzstatus verbundenen Verboten schädigender Handlungen vor Ort auf Schildern oder per QR-Code zugänglich gemacht werden. Dabei ist Barrierefreiheit und Mehrsprachigkeit sicherzustellen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im Dezember 2020 über den Sachstand unterrichtet werden.

 

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Erläuterung

Begründung:

 

Mit der „Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam vom 21. November 2005 (veröffentlicht im Amtsblatt 14/2005 am 1. Dezember 2005) setzte die Landeshauptstadt Potsdam 53 Gehölze und 4 Findlinge als Naturdenkmäler gem. § 28 Bundesnaturschutzgesetz fest. Drei der Gehölze wurden inzwischen aus Verkehrssicherungs­gründen gefällt. Von den 54 noch vorhandenen Naturdenkmälern sind viele nicht als solche gekennzeichnet. 

 

Dadurch ist weder erkennbar, dass die Naturdenkmäler und ihre Umgebung geschützt sind, noch, dass bestimmte schädigende Handlungen verboten sind und als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden können.

 

Neben einer klaren Kennzeichnung wollen wir mit dem Antrag erreichen, dass die Naturdenkmäler besser auffindbar sind (Ausschilderung) und dass für einzelne Denkmäler ausführliche Informationen zum Grund der Unterschutzstellung und zu ökologischen Besonderheiten des einzelnen Denkmals bereitgestellt werden.

 

Damit kann auch ein Beitrag zur naturwissenschaftlichen Bildung geleistet werden. Naturdenkmäler sind sehr gut zur Einbindung in Wander- oder Radwanderrouten geeignet.

 

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