Mitteilungsvorlage - 20/SVV/0872
Grunddaten
- Betreff:
-
Instandsetzung der Reiherbergstraße im Ortsteil Golm
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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zur Kenntnis
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19.08.2020
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Erledigt
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Ortsbeirat Golm
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zur Kenntnis
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01.10.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:
Der Bereich Verkehrsanlagen hat 2016 eine Untersuchung zur Feststellung des konkreten Instandsetzungsbedarfs zur Gewährleistung der dauerhaften Verkehrssicherheit in der Reiherbergstraße beauftragt. Das seit April 2017 vorliegende Untersuchungsergebnis weist aus, dass eine einfache Instandsetzung keine dauerhafte Lösung darstellt, weil die erforderliche Belastungsklasse BK 3,2 - BK 10 über den bestehenden Straßenbestand nicht erreicht werden kann.
Demzufolge sind Erneuerungsbauweisen zu wählen, die nur über das Investitionsprogramm der Landeshauptstadt Potsdam abgebildet werden können. Die finanziellen Bedarfe des Bereiches Verkehrsanlagen sind in der Mitteilungsvorlage zum Abbau des Instandsetzungsstaus (DS18/SVV/0629) dargestellt. Die Mittelbereitstellung für die Reiherbergstraße konnte über die aktuelle Investitionsplanung bis 2024 nicht abgebildet werden. Somit muss der Erhalt des Straßenzuges im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des laufenden Aufwandes sichergestellt werden. Dies bedeutet, dass lediglich Maßnahmen der Gefahrenabwehr durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Diesbezüglich erfolgte in 2020 die Erneuerung des Deckenbelages für den einseitigen Rad- und Gehweg auf der Nordseite. Weiterhin ist die Erneuerung des Deckenbelages der Fahrbahn zwischen dem Kuhfortdamm und der Straße Am Urnenfeld in Vorbereitung. Die Durchführung dieser Maßnahme ist noch für den Herbst 2020 geplant.
Für die Durchführung von grundhaften Straßenausbaumaßnahmen bedarf es der Bereitstellung der erforderlichen Mittel im Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam, gegebenenfalls zu Lasten anderer Vorhaben, die dann möglicherweise nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden können.