Antrag - 20/SVV/1058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sollte sich durch die Einführung des TVöD im Klinikum „Ernst von Bergmann“ und seinen Töchtern gemäß SVV-Beschluss 20/SVV/0433 ein negatives Jahresergebnis abzeichnen, werden aus dem städtischen Haushalt Mittel aufgebracht, die dieses, soweit rechtlich zulässig und wirtschaftlich erforderlich, abwenden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, hierzu bis zum 30.09.2020 das Vorliegen der Voraussetzungen des § 96 Abs. 1 Nr. 3 der BbgKVerf zu prüfen und die erforderliche Abstimmung mit der Kommunalaufsicht vorzunehmen. Er wird ferner beauftragt, daran anschließend die notwendigen beihilferechtlichen Schritte nach dem EU-Recht einzuleiten. Des Weiteren hat der Oberbürgermeister die entsprechenden Vorkehrungen in der Haushaltsplanung zu treffen.

 

Der Oberbürgermeister wird im November 2020 über den Stand der Umsetzung im  Hauptausschuss berichten.

 

Zur Feststellung der jährlich jeweils notwendigen Zuschusshöhe ist ein Wirtschaftsprüfer zu beauftragen.


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Als Gesellschafter des Klinikums trägt die Landeshauptstadt die Verantwortung für gute Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter*innen. Mit der Rückkehr des Klinikums in den Kommunalen Arbeitgeberverband und der damit verbundenen Einführung des TVöD im Klinikum und dessen Töchtern hat die SVV dafür wesentliche Voraussetzungen geschaffen. Die Übernahme der finanziellen Verantwortung hierfür ist eine wesentliche Voraussetzung für eine weitere wirtschaftlich gesunde Entwicklung des Klinikums als kommunales Unternehmen.

 

Begründung der Dringlichkeit:

 

Die Umsetzung des Beschlusses zur Wiedereinführung des TVöD verzögert sich insbesondere in den Töchtern Catering und Service deutlich. Die Geschäftsführung hat nun mitgeteilt, dass ein erheblicher Abbau von Arbeitsplätzen zur Gegenfinanzierung erforderlich sein wird. Hier ist unmittelbar gegenzusteuern. Das Unternehmen ist zur Umsetzung des SVV-Beschlusses und der Weisungen des Gesellschafters verpflichtet und benötigt dafür eine belastbare Sicherheit. Eine Verzögerung der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung der SVV im November 2020 käme für das Klinikum zu spät.

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