Anfrage - 20/SVV/1053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Minister des Inneren und für Kommunales hat in der Fragestunde am 27.08.2020, Drucksache 7/1840, auf die Frage 220 „Benachteiligung von Mandatsträgern in der Stadtverordnetenversammlung Potsdam: Verstoß gegen Landesrecht“ geantwortet:

https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/parladoku/w7/drs/ab_1800/1840.pdf. Die Aussprache in der Fragestunde des Landtages können sie hier nachsehen: https://www.rbb-online.de/imparlament/brandenburg/2020/27--28--august-2020/27__august_2020_-_20__Sitzung_des_Brandenburger_Landtags1.html, Fragestunde ab 00:42:15.

 

Es ergab sich anschließend eine intensive zielführende Debatte. Wenn ich es richtig wahrgenommen habe, hatte der Minister für Inneres und Kommunales dabei auch empfohlen, dass Rederecht für Stadtverordnete mit passiven Teilnahmerecht nur aus sachlichen Gründen ggf. zu verwehren und dies das jeweilige Gremium entscheiden zu lassen.

 

Ich frage daher den Oberbürgermeister:

 

Welche sachlichen Gründe hatte der Vorsitzende des Hauptausschusses am 24.06.2020, um meine Wortmeldung zum TOP 5.2 „Statusbericht Krampnitz“ abzulehnen und meine Rederechtsanfrage auch nicht den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Abstimmung zu stellen, während der Vorsitzende die Stadtverordnete Frau Hüneke in der gleichen Sitzung wenige Minuten vorher das Wort erteilte, obwohl diese zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nur passive Teilnehmerin war?

 

Ein Auskunftsrecht nach § 29 BbgKVerf besteht nicht, da die Antwort weder der Kontrolle der Verwaltung noch der Aufgabenerfüllung des Stadtverordneten dient. Die Frage bezieht sich auf die Sitzung eines Hauptausschusses, in dem der Fragesteller nicht Mitglied ist.

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur Kleinen Anfragen 20/SVV/0685 verwiesen.

 

 

 

 

 

Zuständigkeit: Büro des Oberbürgermeisters

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