Antrag - 20/SVV/0309

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im B-Plan-Verfahren Nr. 36 „Neue Halle/östliches RAW- Gelände“ dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigungen nach § 33.3. BauGB für das Neubauvorhaben erteilt werden, sondern Baugenehmigungen erst erfolgen können, wenn die Stadtverordnetenversammlung nach der öffentlichen Auslegung die Abwägung gebilligt sowie Satzung und Durchführungsvertrag beschlossen hat.

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Erläuterung

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung hat durch den Aufstellungsbeschluss DS 18/SVV/0861 bereits ihre grundsätzliche Zustimmung für die wirtschaftliche Entwicklung des Standortes signalisiert, das wird mit diesem Antrag auch weiterverfolgt. Die vorzeitige Bürgerbeteiligung hat aber sowohl zu den Baumassen als auch zu den sozialen Auswirkungen eine lebhafte, kritische Beteiligung aus der Bürgerschaft erfahren. Aus Gründen der Beteiligungskultur in Potsdam hält es die Stadtverordnetenversammlung deshalb für geboten, angesichts der Bedeutung und der Größenordnung des Vorhabens die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse durch die Einhaltung der regulären Verfahrensreihenfolge Auslegung, Abwägung und Satzungsbeschluss in Verbindung mit dem Durchführungsvertrag zu sichern.

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