Beschlussvorlage - 20/SVV/0889
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Einreicher*:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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16.09.2020
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04.11.2020
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes
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Vorberatung
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22.09.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 169 “Gewerbegebiet Trebbiner Straße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2).
- Das Aufstellungsverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 25 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" (DS 03/SVV/0557) wird eingestellt und mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" wird der Aufstellungsbeschluss aufgehoben (siehe Anlage 3).
- Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (siehe Anlage 5). Die Einleitung des Verfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Vorhabenträger übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.08.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffenen Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
- Die Festlegung der Priorität des Bebauungsplans Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße" soll entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.
Erläuterung
Berechnungstabelle Demografieprüfung:
Begründung:
Aus aktuellem Anlass besteht das Erfordernis aufgrund eines Eigentümerwechsels für eine Fläche im Potsdamer Süden im Bereich der Trebbiner Straße ein Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 169 "Gewerbegebiet Trebbiner Straße“ einzuleiten.
Nähere Informationen zur bestehenden Situation, zum Planungsanlass und zur Erforderlichkeit der Planung sowie zu den Planungszielen und zum Planverfahren ergeben sich aus folgenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage:
Fazit finanzielle Auswirkungen
Fazit finanzielle Auswirkungen:
Planungs- bzw. Verfahrenskosten
Mit der Einleitung des Planverfahrens sind externe Planungskosten zu erwarten, die durch einen Dritten übernommen werden sollen, sodass der Haushalt der Landeshauptstadt Potsdam dadurch nicht in Anspruch genommen werden wird.
Für die fachliche Betreuung und für die Koordinierung des Planverfahrens sind verwaltungsinterne Aufwendungen zu erwarten. Die hoheitlichen Leistungen, die hierfür im Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung zu erbringen sind, können gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nicht durch einen Dritten übernommen werden.
Realisierungskosten und mögliche Folgekosten
Angaben zur weiteren zeitlichen Abwicklung und Umsetzung des Planverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da erst im Laufe des Planverfahrens eine weitere Konkretisierung hierzu möglich ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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129,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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129,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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139,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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227,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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6,3 kB
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