Antrag - 20/SVV/1010

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in der östlichen Brandenburger Straße eine Fußngerzone einzurichten.

 

Die Fußngerzone gilt mit Beginn des Weihnachtsmarkts 2020. Falls der Weihnachtsmarkt nicht bzw. nicht in der östlichen Brandenburger Straße stattfindet, beginnt die Gültigkeit mit dem 15.11.2020.

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Erläuterung

Begründung:

Schon im Innenstadtverkehrskonzept ist eine Fußngerzone in der östlichen Brandenburger Straße vorgesehen. Deren Umsetzung wird vorgezogen. Während der Corona-Pandemie ist es essentiell, dass Menschen einen Sicherheitsabstand einhalten. Auf den Gehwegen in der östlichen Brandenburger Straße ist das angesichts der großen Mengen an Fußnger*innen praktisch nicht möglich. Die dort bereits geplante Fußngerzone, die u.a. beim Weihnachtsmarkt schon ausprobiert wird, sollte daher kurzfristig eingerichtet werden. Potsdam hat den Klimanotstand ausgerufen, daraus leitet sich die Notwendigkeit ab den Umweltverbund gegenüber dem motorisierten Individualverkehr wesentlich zu stärken.

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