Anfrage - 03/SVV/0265

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zunehmend wird die Verunreinigung des Sportplatzes der Zeppelin-Grundschule durch Hundekot und Müll von der Schule und von den Eltern der Schüler beklagt, da eine sachgerechte Nutzung des Sportplatzes eingeschränkt oder gar verhindert wird.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

In wieweit ist es möglich, die Umzäunung des Schulgeländes der Zeppelin-Grundschule auch auf die Freiflächen der Sportanlage zu erweitern?

 

 

 

Antwort:

 

- Ursprünglich war das Schulgelände einschließlich Sportfläche mit Maschendrahtzaun umfriedet. In Höhe der Wohnblöcke wurde der Zaun niedergetreten. Wegen fehlender finanzieller Mittel zur Erneuerung erfolgte daraufhin die Aufstellung von Schildern mit der Aufschrift „Schulgelände, Betreten auf eigene Gefahr“ und der Rückbau des zerstörten Zaunes. Zur Absicherung der Schulen wurde ein Zaun von der Auffahrt der Schule 23 zur Turnhalle gesetzt, ebenso entlang des Weges zur Turnhalle.

 

- Mit Schreiben der Schulleiterin der Gesamtschule Ernst Haeckel (32) vom 25.03.2003 teilte sie mit, dass die nicht eingefriedeten Sportflächen als Hundeauslaufplatz durch die Hundehalter des Wohngebietes genutzt wurden. Insofern war es erforderlich, diese Sportflächen ebenfalls einzuzäunen.

 

- Die Maßnahme wurde per 08.05.abgeschlossen.

 

- Gemäß Brandenburgischem Schulgesetz sind die Schulleiter Ansprechpartner des Schulträgers. Bei den erforderlichen Abstimmungen vor Ort am 08.04.03 waren Vertreter der Stadtverwaltung sowie die Schulleiterinnen der Zeppelin-Grundschule, der Gesamtschule Ernst Haeckel, beide Hausmeister sowie der amtierende stellvertretende Schulleiter und Sportlehrer der Zeppelin-Grundschule anwesend. Im Ergebnis erzielten die Teilnehmer Einigung zur Art und Weise der Einzäunung.

 

- Aus Kostengründen wurden demontierte Zaunelemente verwendet. Die Bezahlung der erforderlichen Arbeiten erfolgte aus dem Budget des Fachbereiches Schule und Sport.

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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