Antrag - 20/SVV/1061

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf die Durchsetzung von Räumungs- und Vollstreckungsmaßnahmen auf dem Gelände am Eichengrund 1 solange zu verzichten bis im Rahmen des B-Plan-Verfahrens Nr. 19 geklärt ist, welche Nutzungen künftig auf dem Areal zulässig sein sollen.

 

Über die Umsetzung des Beschlusses ist der Hauptausschuss im Oktober 2020 zu unterrichten.

 


 

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Erläuterung

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat kürzlich beschlossen, das Areal Eichengrund 1 im Ortsteil Groß Glienicke in das B-Plan-Verfahren Nr.19 einzubeziehen. In diesem Verfahren wird unter Beteiligung von Anwohner*innen und Trägern öffentlicher Belange entschieden, welche Nutzungen zulässig und welche Bebauung möglich sein soll.

 

Es ist nicht ersichtlich, dass ein öffentliches Interesse daran besteht, vor Abschluss dieser demokratischen Planungsverfahren auf der Durchsetzung von Räumungsverfügungen und Nutzungsuntersagungen zu bestehen.

 

Eine sture Weiterführung der Vollstreckungsmaßnahmen stellt auch eine unbillige Härte für den Grundstückseigentümer und die verschiedenen Nutzer*innen dar. Davon sind ein tiergestütztes Therapieangebot, ein mittelständisches Unternehmen, das sich in Ausbildung und Integration engagiert und der Kinderbauernhof als Angebot der frühkindlichen Bildung betroffen.

 

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