Antrag - 20/SVV/1082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtverordnetenversammlungge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Vollzug der Nutzungsuntersagung sowohl gegenüber dem Verein der Kita Spatzennest, als auch gegenüber dem Eigentümer der gesamten Hofstelle Eichengrund 1 im Ortsteil Groß-Glienicke mit einem Moratorium auszusetzen. Gleiches gilt auch für das angedrohte Zwangsgeld.

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Erläuterung


Begründung:

 

Erstens gibt es hier offensichtlich eine Ungleichbehandlung, da gegenüber dem Verein der Kita Spatzenneste die gleiche Nutzungsuntersagung nicht umgesetzt wird, hingegen gegenüber dem Eigentümer bis zum 16.9.2020 nicht. Dies ist unbillig und auch menschlich eine unzumutbare Härte, zumal der Weiterbetrieb des Kinderbauernhofes nicht isoliert erfolgen kann. Außerdem ist das Hauptverfahren noch nicht abgeschlossen. Ebenfalls läuft die Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht. Außerdem besteht seit der Einbeziehung der Flurstücke 111,115,116 in das B-Plan-Verfahren Nr. 19 noch nicht fest, welche Nutzung dort genehmigt werden können. Das bleibt im Verfahren abzuwarten. Auch ist die Vollstreckung der Nutzungsuntersagung als Eingriff in die Unverletzlichkeit eine Wohnung, wenn dies nicht zweifelsfrei gerichtlich abschließend geklärt ist, mit Art. 13, Abs. 7 des Grundgesetzes und Art. 15 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg sachlich, politisch und menschlich nicht vereinbar.

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