Anfrage - 03/SVV/0261

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bezug nehmend auf die Äußerung des Oberbürgermeisters im PNN-Interview vom 07.04.2003 hinsichtlich des „Einspringens“ der Stadt bei Bürgern, die Mietschulden haben und von Obdachlosigkeit bedroht sind,

 

frage ich den Oberbürgermeister:

 

Wo könnte ein wegen Mietschulden von Obdachlosigkeit bedrohter Bürger „unterkommen“, wenn die Stadt keine Hilfe gewährt?

 

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Erläuterung

 

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Fazit finanzielle Auswirkungen

 

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