Anfrage - 20/SVV/1133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schwimmbäder der Bäderlandschaft Potsdam GmbH bieten die Möglichkeit den Eintritt mit aufladbaren Guthabenkarten bis zu 300 Euro zu bezahlen. Durch die Corona-Pandemie muss der Zutritt über Online-Zeitfenster in den städtischen Bädern gebucht werden. Diese Buchung erlaubt das Einlösen der Guthabenkarten nicht.

 

Dazu frage ich den Oberbürgermeister:

 

Warum erlaubt der städtische Betreiber die Nutzung der Guthabenkarte für die Online-Buchung nicht?
 

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