Antrag - 20/SVV/1161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen wie folgt neu bestellt:
  

Fraktion SPD Frau Dr. Sarah Zalfen  Herr Daniel Keller

  Herr David Kolesnyk

  

Fraktion Bündnis 90/  Frau Janny Armbruster  Herr Dr. Gert Zöller

Die Grünen       Herr Andreas Walter

  

Fraktion DIE LINKE  Herr Stefan Wollenberg  Frau Dr. Sigrid Müller

 Herr Dr. H.-J. Scharfenberg

  

Fraktion CDU  Frau Anna Lüdcke  Herr Goetz T. Friederich

  

Fraktion DIE aNDERE  Herr Christian Kube  Herr Carsten Linke

 

Fraktion AfD  Herr Chaled-Uwe Said

 

Fraktion der Freien Demokraten Herr Björn Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis  Herr Wolfhard Kirsch

 
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 

Die Fraktion AfD hat mit der Drucksache 20/SVV/1158 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt.  

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die Mitglieder des Hauptausschusses  gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.


 

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