Antrag - 20/SVV/1162
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubesetzung des Hauptausschusses, Stellvertretende Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Stadtverordnetenversammlung
- Einreicher*:
- Fraktionen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam
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Entscheidung
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04.11.2020
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge neu bestellt:
Fraktion SPD 1. Herr Uwe Adler 2. Frau Babette Reimers
3. Herr Pete Heuer 4. Frau Grit Schkölziger
5. Herr Dr. Hagen Wegewitz 6. Frau Imke Eisenblätter
7. Herr Nico Marquardt 8. Herr Leon Troche
Fraktion Bündnis 90/ 1. Herr Uwe Fröhlich 2. Frau Saskia Hüneke
Die Grünen 3. Frau Wiebke Bartelt 4. Herr Jens Dörschel
5. Frau Dr. Mechthild Rünger 6. Herr Fabian Twerdy
7. Frau Birgit Eifler
Fraktion DIE LINKE 1. Frau Dr. Anja Günther 2. Frau Jana Schulze
3. Frau Tina Lange 4. Herr Ralf Jäkel
5. Herr Michél Berlin 6. Herr Sascha Krämer
Fraktion CDU 1. Herr Matthias Finken 2. Herr Clemens Viehrig
3. Herr Günther Anger 4. Herr Dr. Wieland Niekisch
5. Herr Lars Eichert
Fraktion DIE aNDERE 1. Frau Anja Heigl 2. Frau Katharina Tietz
3. Herr Christian Raschke 4. Herr René Kulke
Fraktion AfD 1. Herr Daniel Friese
Fraktion der Freien Demokraten 1. Frau Sabine Becker 2. Frau Linda Teuteberg
Fraktion Bürgerbündnis 1. Frau Dr. Carmen Klockow
Erläuterung
Begründung:
Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
Die Fraktion AfD hat mit der Drucksache 20/SVV/1158 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, weil durch Mandatswechsel nunmehr Herr Daniel Friese Stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss werden sollen.
Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.
Gleichzeitig wird der Sitz von Frau Marie Schäffer, die ihr Mandat niedergelegt hat, mit Frau Dr. Mechthild Rünger besetzt.