Antrag - 20/SVV/1162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Gemäß § 41 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) werden die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag der Fraktionen in folgender Reihenfolge neu bestellt:

  

Fraktion SPD  1. Herr Uwe Adler  2. Frau Babette Reimers

    3. Herr Pete Heuer  4. Frau Grit Schkölziger

  5. Herr Dr. Hagen Wegewitz  6. Frau Imke Eisenblätter

  7. Herr Nico Marquardt  8. Herr Leon Troche

 

 Fraktion Bündnis 90/ 1. Herr Uwe Fröhlich 2. Frau Saskia Hüneke

 Die Grünen   3. Frau Wiebke Bartelt  4. Herr Jens Dörschel

  5. Frau Dr. Mechthild Rünger  6. Herr Fabian Twerdy

  7. Frau Birgit Eifler

 

Fraktion DIE LINKE  1. Frau Dr. Anja Günther  2. Frau Jana Schulze

  3. Frau Tina Lange  4. Herr Ralf Jäkel

  5. Herr Michél Berlin  6. Herr Sascha Krämer

  

Fraktion CDU  1. Herr Matthias Finken  2. Herr Clemens Viehrig

  3. Herr Günther Anger  4. Herr Dr. Wieland Niekisch

  5. Herr Lars Eichert

  

Fraktion DIE aNDERE  1. Frau Anja Heigl  2. Frau Katharina Tietz

  3. Herr Christian Raschke  4. Herr René Kulke

 

Fraktion AfD  1. Herr Daniel Friese

 

Fraktion der Freien Demokraten 1. Frau Sabine Becker  2. Frau Linda Teuteberg

 

Fraktion Bürgerbündnis  1. Frau Dr. Carmen Klockow
 

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Erläuterung

Begründung:

 

Eine Neubesetzung setzt gemäß § 41 Abs. 6 BbgKVerf voraus, dass erstens ein entsprechender Antrag einer Fraktion gestellt wird, zweitens ein Beschluss der Vertretung oder eine relevante Größenveränderung vorliegt und drittens eine Neubesetzung nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

 
Die Fraktion AfD hat mit der Drucksache 20/SVV/1158 einen Antrag auf Neubildung des Hauptausschusses gestellt, weil durch Mandatswechsel nunmehr Herr Daniel Friese Stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss werden sollen.

 

Davon ausgehend, dass der o.g. Antrag die Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung findet, ergibt sich die Notwendigkeit, dass die Stadtverordnetenversammlung durch offenen Wahlbeschluss über die stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses gemäß § 41 Abs. 4 BbgKVerf entscheidet.

 

Gleichzeitig wird der Sitz von Frau Marie Schäffer, die ihr Mandat niedergelegt hat, mit Frau Dr. Mechthild Rünger besetzt.  

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