Anfrage - 20/SVV/1208

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Durch Flurgeflüster habe ich davon erfahren, dass auf Einladung des Oberbürgermeisters und seines städtischen Entwicklungsträgers Potsdam GmbH, Tochter der ProPotsdam GmbH, zwei Informationstreffen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben. Dabei wurden Stadtverordnete ohne Fraktionsbindungen genauso ausgeschlossen. Auf meine an den Oberbürgermeister und den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung am 27.08.2020 gerichtete Bitte um Teilnahmemöglichkeit, erhielt ich bis heute keine Reaktion.

Ich erhielt weder vom Hauptverwaltungsbeamten noch vom Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Kenntnis von den Einladungen, noch die dort vorab übermittelten Unterlagen oder Protokolle der Treffen.

Beim zweiten Treffen am 29.09.2020 waren insgesamt 10 Verwaltungsmitarbeiter und aus der Stadtverordnetenversammlung 3 Kolleginnen und Kollegen, je eine bzw. einer der SPD, DIE aNDERE und des rgerbündnisses. Ich wurde von einem der Geschäftsführer der ProPostdam GmbH unter Ausübung seines Hausrechtes gebeten, den Saal zu verlassen.

 

Ich frage den Hauptverwaltungsbeamten:

 

Ist es zutreffend, dass der Grundsatz der Gleichberechtigung gewählter Mandatsträger sowie das Demokratie- und Rechtsstaatprinzip gebieten, dass Bestimmungen der Landesverfassung, der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam einheitlich und gegenüber jedermann gleichförmig angewandt werden?

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