Anfrage - 20/SVV/1210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Bisher wurden Kleine Anfragen der Stadtverordneten unmittelbar mit der Einstellung in das RIS auch öffentlich gemacht. Der Landtag Brandenburg stellt ebenfalls Kleine Anfragen der Landtagsabgeordneten unmittelbar mit Einstellung auch der Öffentlichkeit im ELVIS Parlamentsdokumentation zur Verfügung. Mit Mail vom 01.10.2020 teilte die Leiterin des Büros der Stadtverordneten u. a. mit:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Ergebnis eines Gesprächs mit Fraktionsgeschäftsführenden wurde die Freigabe Kleiner Anfragen dahingehend verändert, dass diese erst nach Beantwortung durch die Verwaltung für das Bürgerinformationssystem freigeschaltet werden. Hintergrund ist, dass Themen Kleiner Anfragen schon vor Ablauf des Bearbeitungszeitraumes der Verwaltung in den Medien präsent sind und den Stadtverordneten die Möglichkeit nimmt, selbst zu agieren. []

 

Diese neue, dem Öffentlichkeitsgebot nach Kommunalverfassung und dessen Tenor nach widersprechende Verfahrensweise, ohne Abstimmung mit dem Plenum, sozusagen über die Köpfe der Stadtverordneten zu treffen, ist offensichtlich unbegründet, unangemessen und vermutlich rechtsfehlerhaft. Die Begründung ist nicht nachvollziehbar und grenzt an Willkür. Die zeitliche Zensur von Kleinen Anfragen erscheint in meinen Augen dazu geeignet, die vierte Gewalt und die interessierten Potsdamerinnen und Potsdamer möglichst lange über die Kleinen Anfragen gewählter Stadtverordneter durch diese Entscheidung des Oberbürgermeisters im Dunkeln lassen zu wollen.

 

Ich frage zur Kontrolle des Hauptverwaltungsbeamten:

 

Wie ist diese Verfahrensweise, Kleine Anfragen nach Gutdünken zu veröffentlichen, mit den zu beachtenden Rechtsnormen und der Transparenzwillenserklärung der Landeshauptstadt Potsdam vereinbar?

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